Geschrieben von Babsmass, 7. SSW am 31.05.2015, 14:55 Uhr |
Ausnahmeregelung zur Nachtarbeit
Folgendes Problem
Jetzt wo mein Sohn 1 Jahr alt ist, geh ich wieder arbeiten, allerdings kann ich zu 90 Prozent nur Spätschicht und am Wochenende arbeiten.Das heißt minimum bis 24 uhr oft auch bis 3 Uhr nachts. Jetzt gibt es ja ein Nachtarbeitsverbot für Schwangere - mein Arbeitgeber könnte mir zwar ne Frühschicht anbieten, aber da kann ich wegen fehlender Betreuung von meinem Sohn nicht arbeiten. Weiß jemand wie das in so nem Fall gehandhabt wird? Bekommt man da ne Ausnahmeregelung vom zuständigen Aufsichtsamt ?
Re: Ausnahmeregelung zur Nachtarbeit
Antwort von Orchideni, 7. SSW am 01.06.2015, 9:18 Uhr
Das hängt davon ab, in welchem Bereich du arbeitest - in manchen Brachen, wie in der Pflege oder Gastronomie sind Ausnahmen möglich.
LG
Orchi
Re: Ausnahmeregelung zur Nachtarbeit
Antwort von Orchideni, 7. SSW am 01.06.2015, 9:18 Uhr
Das hängt davon ab, in welchem Bereich du arbeitest - in manchen Brachen, wie in der Pflege oder Gastronomie sind Ausnahmen möglich.
LG
Orchi