März 2016 Mamis

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Geschrieben von Zwergenmami am 15.09.2015, 11:24 Uhr

Berufsverbot - wer kennt sich aus?

Hallo Drachenzauber,

wenn Du auf Arbeit mit schädlichen Stoffen Kontakt hast und Dir Dein Chef keine andere Stelle bspw. im Büro anbieten kann, muss er das Beschäftigungsverbot aussprechen. Hierbei handelt es sich um ein generelles Beschäftigungsverbot.
Soweit ich weiß, kann aber auch jeder Arzt (auch der Hausarzt) das Beschäftigungsverbot ausstellen. Der Arbeitgeber hat davon auch keinen Nachteil, weil er sich Dein Gehalt von staatlicher Stelle zurückholt.

Du bekommst während der Zeit des Beschäftigungsverbotes Dein komplettes Gehalt weitergezahlt, dies gilt auch bspw. für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch wenn eine Tarifllohnerhöhung ansteht, bekommst Du mehr Geld. Dir entsteht somit auch kein finanzieller Nachteil, wenn das Elterngeld berechnet wird.

Und vergiss das schlechte Gewissen, Dein Chef fragt Dich nachher auch nicht, warum Du ein behindertes Kind bekommen hast. Genieß einfach die Zeit mit dem Krümel.

LG, Zwergenmami

 
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