Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von Bigi, 20. SSW am 31.07.2012, 13:11 Uhr

Beschäftigungsverbot ...

& nun wer zahlt?

Vorsicht lang, aber auch ich muss mal Dampf ablassen ...!!!!

Habe ein kleines Problem und hoffe auf Erfahrungen zu stoßen ...

Ich habe zu Beginn der Ss Blutungen bekommen und musste ins KH, danach wurde ich von meinem FA dauerhaft krankgeschrieben...

Da ich sehr unzufrieden mit dem Arzt selber war ( er hat vor kurzem die Diagnose Krebs bekommen und ist ziemlich launisch auch gegen Patienten )
habe ich die Praxis gewechselt. Der neue FA meinte bereits bei der ersten Untersuchung es sei besser ich schone mich weiterhin. Gesagt - getan... 14 Tage krankschreibung erneut & darauffolgend als ich dachte alles ist gut, beschäftigungsverbot.
Nun gut, es soll besser für meinen Wurm sein, nehme ich hin.
Gehalt bekomm ich von meinem Arbeitgeber so die Aussage vom Arzt.
Nun ist der 31. Noch kein Gehalt da und als erstes dachte ich, ich Rufe mal bei der Krankenkasse an die auch bestätigten das Gehalt kommt vom AG.
Sofort beim AG angerufen, um das zu klären vielleicht haben die es vergessen ? - nein im Gegenteil der AG bzw. die Buchhaltung bekam von der Krankenkasse die Info: " Da sich Frau xxxx im Krankenstand befand bevor sie das beschäftigungsverbot erhielt, zahlen alles wir als Krankenkasse."


Fantastisch - morgen soll die Miete gezahlt sein und meine laufenden kosten werden natürlich abgebucht... Nur ohne Geld ein kleines Problem.


Die Dame von der Krankenkasse klärt es nun mit der Fachabteilung, sollte jedoch die DAK wirklich dafür zuständig sein, bekomme ich nicht mein volles Gehalt sondern nur Krankengeld...
Was soll das nun?

Ich verzweifel ehrlich -.- dabei soll ich mich nicht wirklich so aufregen wie ich es wieder getan habe, merke es wiedermal in Form von Krämpfen und ziemlichen Schmerzen im Bauch -.-

 
3 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ...

Antwort von lila05, 22. SSW am 31.07.2012, 13:20 Uhr

bei einem beschäftigungsverbot, zahlt dein arbeitgeber zu 100% dein lohn weiter, er zahlt nämlich in die u2 kasse ein und kann sich das geld von der krankenkasse wieder holen.

wenn du weitere fragen hast, informiere dich bei deiner zuständigen berufsgenossenschaft, die geben dir genaue auskunft. war jedenfalls bei mir so.

lg

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Re: Beschäftigungsverbot ...

Antwort von Irino, 22. SSW am 31.07.2012, 13:27 Uhr

Hey.. Dein Arbeitgeber muss wenn du krankgeschrieben bist nur die ersten 6 Wochen bezahlen, danach übernimmt das die krankenkasse, aber auch nur um die 60% bei einem Arbeitsverbot bekommst du das volle Gehalt und das vom Arbeitgeber. Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot ...

Antwort von lila05, 22. SSW am 31.07.2012, 13:31 Uhr

ja das ist bei einer krankschreibung. bei einem beschäftigungsverbot bekommt man sein vollen lohn weiter bezahlt.

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