Januar 2011 Mamis

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Geschrieben von lany, 27. SSW am 10.10.2010, 13:26 Uhr

Beschäftigungsverbot

hmm,

soweit ich weiß bekommt man ein volles beschäftigungsverbot wenn man die arbeit gar nicht mehr machen kann (etwa weil sie körperlich zu anstrengend ist oder gegen die mutterschutzrichtlinien verstößt). Dass trifft bei dir glaube nicht zu. Was für dich in frage käme wäre zum beispiel ein individuelles beschäftigungsverbot. Etwa dass du nur 1,5 stunden am stück arbeitest und danach eine angemessene pause machen kannst, danach vl nochmal 1,5 h und dann ab nach hause. Zunächst aber bekommst du ein solches verbot in der regel dann wenn du beim arbeitgeber nicht dahingehend unterstützt wurdest eben so arbeiten zu können wie es nun geht, er dir beispielsweise keine reduzierung der arbeitszeit genehmigt oder nicht ausreichend pausen. Frag doch erst mal nach ob es da möglichkeiten gibt und ansonsten würde ich schon um ein idiv. Beschäftigungsverbot bitten.

lg
lany

 
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