Oktober 2018 Mamis

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Geschrieben von Kathy75, 20. SSW am 22.05.2018, 18:59 Uhr

Beschäftigungsverbot

Ich war die letzten 2 Wochen krank geschrieben. Heute komme ich in die Firma und die Chefetage legt mir nahe mich krank schreiben zu lassen, bzw. bei meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot zu holen bis der MuSchutz endet. Ich hab sowieso einen befristeten Vertrag bis Februar. Sie möchten das, damit sie kurzfristigen Krankheitsausfall entgegenwirken und besser planen können.
Was soll ich machen?
Heute Abend hoffe ich, dass mich mein FA zurückruft.

 
19 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Piranja1984, 20. SSW am 22.05.2018, 19:19 Uhr

Bekommt man denn so einfach ein Beschäftigungsverbot?
Ich find deine Firma will es sich so schon sehr einfach machen.
Was möchtest du denn?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla, 21. SSW am 22.05.2018, 19:39 Uhr

Das darf dein Arzt nur leider nicht mehr einfach machen. Das BV wird jetzt fast gar nicht mehr durch ihn ausgestellt, außer euer Leben ist gefährdet. Über das neue MuschG müsste deine Firma aber Bescheid wissen...

Also wenn sie das wollen werden sie dir das BV selber geben müssen fürchte ich

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von FrauStorch, 18. SSW am 22.05.2018, 19:41 Uhr

Ja, das wird dein Arzt nicht machen. Das muss dein Chef über den Betriebsarzt regeln, der könnte dich in BV schicken.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von FrauStorch, 18. SSW am 22.05.2018, 19:43 Uhr

Und krankschreiben würde ich an deiner Stelle nicht machen, wenn nicht nötig. Nachher fällst du ins Krankengeld, das ist weniger Gehalt und dann bekommst du auch weniger Elterngeld...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Feowyn, 21. SSW am 22.05.2018, 19:43 Uhr

Naja, die müssen ja so oder so für die Kosten aufkommen, nicht du. Frag deinen Arzt, was er davon hält, er muss das schreiben ja letztendlich aufsetzen, sonst sollen sie den Betriebsarzt konsultieren, damit der das absegnet. Wenn deine Firma einen Wisch aussetzt, das sie keinen geeigneten Arbeitsplatz für dich zur Verfügung stellen können, vergibt dein Arzt sicherlich auch so ein BV, bzw. sie können dann selbst ein BV erteilen. Steht im MuSchuG. Die erstattung müssen die dann bei der KK beantragen. Dein Bier solls nicht sein. Sie können dich ja grundsätzlich bei vollständigem ausgleich der Bezüge freistellen. Wenn die sich dadurch erhoffen, das sie das nicht zahlen müssen, wenn du das selbst herbeiführst bzw dein Arzt, dann sind die mal schief gewickelt.
Krank schreiben lassen, geht letztendlich ja auch immer nur 6 wochen am stück für eine krankheit, setzt du nach den 6 wochen ob direkt im anschluss oder ein paar wochen danach für die gleiche krankheit die krankschreibung fort, wird dir nur noch krankengeld gezahlt und das wäre ja blöd, wenn man durch ein BV, volle Bezüge erhalten kann.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kathy75, 20. SSW am 22.05.2018, 19:57 Uhr

Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen laut Gesetz. Wenn der FA keines ausstellen kann. Bei ca. 40 Mitarbeiter haben die kein Betriebsarzt nur ein Betriebsrat.
Mal sehen was mein Arzt meint.
Krankschreiben möchte ich auch nicht aufgrund der geringeren Lohnfortzahlung.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nenilein am 22.05.2018, 20:26 Uhr

Krankheitsfälle sind doch immer kurzfristig...
Also nein, würde ich nicht machen und geht auch gar nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Trulla2016 am 22.05.2018, 20:34 Uhr

Dein FA kann dir kein Beschäftigungsverbot erteilen, dass muss deine Firma machen.
Alternativ würde ich ihnen vorschlagen, dass sie dich, falls sie nicht willig sind selber ein BV auszusprechen, freistellen. Natürlich bekommst du dann dein volles Gehalt und bist weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis. Lass dich auf gar keinen Fall krankschreiben! Das ist überhaupt gar keine Alternative.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kathy75, 20. SSW am 22.05.2018, 20:59 Uhr

Das hier hab ich aus dem Internet...

„Das individuelle Beschäftigungsverbot wird generell vom Arzt ausgesprochen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber kann nicht ausgestellt werden. Allerdings ist es möglich, dass der Arbeitgeber ein generelles Verbot zu arbeiten verhängt.

In diesem Fall handelt es sich um das generelle Beschäftigungsverbot. Dieses wird nicht bei gesundheitlichen Einschränkungen sondern bei Auswirkungen der Tätigkeit auf die Schwangerschaft ausgesprochen. Gemäß Mutterschutzverordnung muss der Arbeitgeber nämlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sobald er von der Schwangerschaft erfahren hat.

Er muss u. a. überprüfen, ob ein Risiko für das Wohl der Schwangeren und ihres ungeborenen Babys durch die Tätigkeit besteht. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn die werdende Mutter mehr als vier Stunden täglich ab der 20. Schwangerschaftswoche stehen muss oder mit Gefahrstoffen hantiert wird.“

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nenilein am 22.05.2018, 21:48 Uhr

Ja genau so ist es.
Der Arzt kann ein Bv nur ausstellen, wenn die Schwangerschaft Probleme macht.
Der Arbeitgeber muss, wenn die Arbeit Probleme macht.

Damit der Arbeitgeber besser planen kann ist sicher kein Grund für ein Bv vom Arzt.
Und auch nicht für eins vom AG.
Da gibt es einen Fragebogen den dein Arbeitgeber ausfüllen muss und danach wird ganz einfach beurteilt, ob ein Bv berechtigt ist oder nicht.
Wenn nicht keine Chance.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Alliya am 22.05.2018, 22:27 Uhr

Nicht, wenn sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben is.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Fanzy am 22.05.2018, 22:36 Uhr

Du hast hier ja schon viele gute Antworten. Ich muss nur sagen, ich finde es wirklich schade, wie mancher Arbeitgeber sich in der Schwangerschaft verhält. 2 Wochen Krankschreibung sind nun wirklich nicht außergewöhnlich. Eine krasse Erkältung oder ein Magen-Darm-Virus können auch schnell mal zwei Wochen ausmachen...

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von FrauStorch, 18. SSW am 23.05.2018, 6:01 Uhr

Schwangerschaftsveschwerden die zu einer Krankschreibung führen, reichen nicht. Es muss eine tatsächliche Gefahr für das Leben des Babys oder der Mutter geben, bevor ein Arzt ein BV ausstellen darf.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von homer am 23.05.2018, 9:12 Uhr

Ich habe auch so ein Problem bin auch schon eine Zeit krankgeschrieben wegen der Plazenta Praevia.mein Arbeitgeber versteht nicht warum der FA kein Beschäftigungsverbot ausstellt, ich meinte dann nur weil es ja nur vorrüber gehend ist. Mein Arbeitgeber meinte ich soll mir eine 2 Meinung holen deswegen usw. ich habe jetzt rausgefunden das ein Teil meiner Stunden eine andere Reingungskraft mit den Stunden einen neuen Vertrag hat und das wenn ich wieder komme. Ich hoffe in 1 Woche hat die andere Reinigungskraft ja nichts zu tun.
Aber habe das gefühl das der Arbeitgeber mich unbedingt im Bv haben will und mich drängt den Arzt zu wechseln.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kathy75, 20. SSW am 23.05.2018, 13:23 Uhr

Ich weiß nicht warum die AG das unbedingt wollen dass man schnell ins BV geht.
Ich habe jetzt ein BV vom Arzt bekommen und das ab morgen.
Die Chefs schauen jetzt zwar blöd dass ich es schon ab morgen habe, aber die haben mich so rausgedrängt, ich bin echt sauer!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla, 21. SSW am 23.05.2018, 13:28 Uhr

Schön das das so super geklappt hat, freue mich für dich

Solche I.....en muss man sich in der SS auch nicht geben wenn's vermeidbar ist!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von puja am 23.05.2018, 15:03 Uhr

Mit der neuen Gesetzeslage kenne ich mich nicht aus.
Hier haben 2 Kolleginnen in diesem Jahr vom Arzt ein BV erhalten.
Im 5. und 7. Monat.
Es muss also möglich sein.
Von der Firma kam das BV definitiv nicht.
Chef war wenig begeistert
Beides Bürokräfte im selben Büro.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von puja am 23.05.2018, 15:06 Uhr

Seh schon, hat sich erledigt.
Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Taya81 am 19.03.2019, 6:45 Uhr

Guten Morgen ihr Lieben,

ich hab die freudige Nachricht über meine SS gestern meiner Chefin mitgeteilt. Bin in der 6 Eoche und arbeite in einem Altenheim als Betreuungsassistentin für Demenz Kranke. Ich arbeite in Teilzeit 20 Stunden und Sie sagte direkt,das der Arzt mir ein BV ausstellen soll. Ich würde schließlich sonst zu vielen ansteckenden Krankheiten ect ausgesetzt. Sie sagte auch,wenn der Arzt das nicht macht dann zum Betriebsarzt.Ich war echt erschrocken,mir gehts gut. mein FA rief mich dann an und stellte ein paar Fragen. Muss um 9 Uhr hin,die BV ist ausgestellt. Ich bin 38 Jahre und meine Chefin meinte auch,dass da das Risiko zu hoch sei.

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