April 2016 Mamis

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Geschrieben von AnBo86 am 10.09.2015, 16:06 Uhr

Dass man das jetzt schon wissen muss,

Klar, wenn man nicht verheiratet ist gibts nur die 1, das ist ja die Steuerklasse für die Unverheirateten... hätten wir nicht geheiratet oder noch später wäre es so oder so bei der Berechnung auf Klasse 1 rausgelaufen, das hat zeitlich grad so gepasst.

Hatten uns dann direkt bei der Elterngeldstelle gemeldet und nachgefragt, der hatte uns das dann auch genau erklärt; man muss den Wechsel mind. 7 Monate vor dem Geburtstermin tun. Für die Berechnung zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Das heißt, ein Wechsel in die für das Elterngeld günstige Steuerklasse III lohnt nur noch, wenn er sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt.

Es gibt auch viele Artikel dazu im Internet, am besten aber einfach bei der Elterngeldstelle deiner Stadt anrufen, der von unserer Stelle hat uns das echt gut erklärt.

lg

 
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