Geschrieben von Polly_01, 28. SSW am 25.09.2015, 13:11 Uhr |
Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage. Ich bin seit 3 Wochen wegen Wehen krankgeschrieben. Meine Ärztin will mich auch weiterhin noch krankschreiben. Mein Resturlaub/Mutterschutz beginnt in 4 Wochen. Nun ist es ja so, dass man nach 6 Wochen Krankschreibung nur noch 60% vom Gehalt bekommt. Das wäre dann bei mir 1 Woche. Kann mir jemand sagen, wie sich das auf das Mutterschaftsgeld/ Elterngeld auswirkt? Reduziert sich das dann dementsprechend beides?
Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße
Polly
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von sophia24 am 25.09.2015, 13:33 Uhr
Meines Wissens reduziert es das schon (nur fraglich, wie sehr sich eine Woche auswirkt). Ich frage mich aber, warum sie dich nicht einfach ins BV schickt? Das hätte keine Auswirkungen!
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von Unipanik, 29. SSW am 25.09.2015, 13:52 Uhr
Ich hatte gehört das vorallem beim Elterngeld das ganze Jahr berücksichtigt wird. Beim Mutterschaftsgeld weiß ich es nicht hab den Antrag heute bei AG und Krankenkasse abgegeben. Also Mal überraschen lassen.
Und beim Mutterschaftsgeld bezahlt der AG ja den rest zur KK das du dein normales Gehalt sozusagen weiter bekommst.
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von Klingelingfee, 30. SSW am 25.09.2015, 15:19 Uhr
Wie kannst du den Antrag für das Mutterschaftsgeld denn jetzt schon abgeben?? Mir wurde gesagt die Bescheinigung darf nicht zu alt sein und darf frühstens eine Woche vor dem Beginn des Mutterschutzes abgegeben werden?
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von Annly, 25. SSW am 25.09.2015, 15:54 Uhr
Huhu Polly,
der Zeitraum bleibt unberücksichtigt für das Elterngeld, so dass es keine negativen Auswirkungen hat, wenn man Krankengeld wegen der Schwangerschaft beziehen musste.
http://www.elterngeld.net/elterngeldgesetz.html
Mutterschutz kriegt du auch voll.
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von Unipanik, 29. SSW am 25.09.2015, 20:07 Uhr
Ich hatte mit der KK gesprochen und die meinten naja 7 Wochen vor ET aber wenn sie früher beim Arzt sind können sie auch schon wegen der Bescheinigung fragen. Und heute hab ich meinen Zettel bei der TK abgegeben und die Frau hat auch auf den Termin gesehen und meinte ach ist kein Problem haben sie mehr Zeit für die Bearbeitung es muss ja eh noch mal ein zusatz Schreiben zum Ausfüllen geben.
Also wenn du deinen nächsten Termin beim FA hast frag doch einfach schon mal.
Und mein nächster FA Termin ist auch schon dann wenn ich das Schrieben schon angegeben haben müsste.
Viel erfolg
Re: Elterngeld/Mutterschaftsgeld nach Krankschreibung
Antwort von Polly_01 am 26.09.2015, 19:13 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen!
Ganz liebe Grüße
Polly
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