Geschrieben von Ronja420, 37. SSW am 31.12.2021, 16:45 Uhr |
Elterngeld - Verwirrung
Hello ihr lieben.
Ich bin aktuell immer noch am vorbereiten von allen Dokumenten für den Elterngeldantrag. Meine Gehaltsabrechnungen liegen soweit alle vor, Elternzeitantrag bei meinem Chef wird erst nach der Geburt gemacht.
Jetzt bin ich verwirrt wegen dem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Ich bin seit 11.12. im Mutterschutz, habe die Bescheinigung für die KK am 14.12. Erhalten und heute Bescheid bekommen, dass mir das Geld für die 1. Hälfte überwiesen wird. ET 22.01.2022.
Soweit so gut.
Ich habe vor Weihnachten meinen vollen Lohn bekommen..? Bin davon ausgegangen, dass ich weniger kriege wegen dem Mutterschutz?
Und als Bescheinigung für den Zuschuss durch den Arbeitgeber reiche wohl die Gehaltsabrechnung aus dem Geburtsmonat des Kindes, stimmt das so?
Ich hatte schon schriftlichen Kontakt mit der Elterngeldstelle vor einigen Wochen wegen einer anderen Sache, leider kommt man schon seit Wochen bei keiner einzigen Beratungsstelle telefonisch durch, ich bin also so ein bisschen auf mich selbst gestellt.
Wobei das hier jetzt der letzte Stolperstein zu sein scheint
Vielleicht kann einer Licht ins Dunkle bringen.
Re: Elterngeld - Verwirrung
Antwort von Natalilli, 39. SSW am 31.12.2021, 18:02 Uhr
Ich bin seit 7.12. in Mutterschutz. Auf meiner Gehaltabrechnung für Dezember ist für eine Woche ganz normal Gehalt drauf und der Rest ist "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld". Steht bei mir so auf der Abrechnung. Deshalb werde ich die und die für die Folgemonate als Nachwiese beifügen.
Wo die Bescheinigung über den Krankenkassenanteil herkommt, weiß ich nicht. Da habe ich bisher nur eine Mitteilung bekommen, dass die meinen Antrag erhalten haben und sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Re: Elterngeld - Verwirrung
Antwort von Lockenmaedchen, 39. SSW am 31.12.2021, 19:37 Uhr
Also ich habe die 1. Rate Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse schon im November erhalten und auch den entsprechenden Schrieb dazu von der Krankenkasse. Ebenso wurde auf meinem Novembergehalt von der Firma vermerkt, dass da ein Teil Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Man bekommt auf jeden Fall von beiden Stellen ein Schreiben als Nachweis, den man dann dem Elterngeldantrag beifügt. Wenn das Kleine schlüpft, wird die Geburtsurkunde an Arbeitgeber und Krankenkasse geschickt. Dann erhält man auch von der Krankenkasse die nächste Rate.
Hoffe das war jetzt das was du wissen wolltest
Re: Elterngeld - Verwirrung
Antwort von Aixoni am 31.12.2021, 20:04 Uhr
Hallo aus dem September
Die endgültige Bestätigung der Krankenkasse bekommst du automatisch, wenn sie die Geburtsurkunde erhalten. Dann bekommst du auch den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse.
Bei der Dezemberabrechnung scheint eure Perso geschlafen zu haben.
Theoretisch hättest du bis zum 10.12. normales Gehalt bekommen müssen und ab dann nur noch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bei mir stand das auch immer sehr deutlich auf der Abrechnung.
Ob die Abrechnungen reichen weiß ich ehrlich gesagt selbst nicht. Ich habe einfach "Zuschuss Arbeitgeberanteil Mutterschaftsgeld" und es vorausgefüllt an die Perso geschickt.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.elterngeld.net/sachsen-anhalt/ab_01_07_2015/Anlage2.pdf&ved=2ahUKEwjI3ILR3I71AhU4_7sIHWJNCDAQFnoECAwQAQ&usg=AOvVaw24sv53IOlK9aI9eU8fxb-w
Re: Elterngeld - Verwirrung
Antwort von Ronja420 am 01.01.2022, 1:09 Uhr
Weißt du ob ich persönlich da Probleme bekommen kann wenn die perso das "verpennt" hat? Also für mich ist das ja gut, mehr geld zu haben
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Vordruck für den Elternzeitantrag, aber nichts für den Zuschuss. Dann werde ich das ebenfalls dazu packen, wenn ich das nach der Geburt zu ihm schicke.
Das läuft ja bei uns über tausend Ecken. Ich arbeite bei dem Optiker mit dem kleinem f, also riesen Unternehmen. Und mein Chef ist was Schwangerschaft angeht eh nicht der hellste.
Re: Elterngeld - Verwirrung
Antwort von Ronja420 am 01.01.2022, 1:17 Uhr
Und ich habe von der Seite, wo ich den elterngeldantrag heruntergeladen habe, eine checkliste dabei gehabt und da steht zum zuschuss folgendes:
4. Nachweis zum gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss
Kopie der Gehaltsabrechnung aus dem Geburtsmonat des Kindes als Nachweis über den
erhaltenen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:
Verwirrung
Aktuell hoffe ich noch auf einen platz für ende Januar. Bin nun bei ES+12, testen werde ich erst am Wochenende wenn der Drache bis dahin nicht da ist. Bis gestern morgen dachte ich noch zu 10000% es hat NICHT geklappt, da alle anzeichen auf Mens standen. Habe immer ca 5 ...
von Nr4.2020 18.05.2020
Stichwort: Verwirrung
Verwirrung
Hey :) bin ganz neu hier und brauche mal euren Rat... Ich hab am 21.05. das erste mal positiv getestet. Durch meine Vorgeschichte (Endometriose, schon mehrere Bauchspiegelungen) sagte meine Frauenärztin immer, dass ich möglichst früh das erste mal zu ihr zur Kontrolle kommen ...
von Jeanni, 6. SSW 29.05.2016
Stichwort: Verwirrung