Geschrieben von Mala28 am 02.09.2018, 17:13 Uhr |
Elterngeld
Huhu
Das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten vor Geburt berechnet.
Gilt das Mutterschutzgeld da auch mit rein oder vor Beginn des Mutterschutzes?
Hab jetzt Elterngeldantrag, Kindergeldantrag ausgedruckt. Mutterschaftsgeld geht automatisch bei mir. Hab ich irgendwas vergessen?
Re: Elterngeld
Antwort von die_ente_macht_nagnag, 29. SSW am 02.09.2018, 17:47 Uhr
Ich habe mit dem Link immer gerechnet. Da bekommt man auch die Info welche Zeiträume einbezogen werden. Ich glaube mich zu erinnen, das der Zeitraum vor Beginn des MuSch relevant ist.
http://www.elterngeldrechner.de/
Für das Mutterschaftdgeld bekommst du eine Bescheinigung von deinem FA. Die musst du ausfüllen, ein Teil geht an die KK der andere an deinen AG.
Re: Elterngeld
Antwort von die_ente_macht_nagnag, 29. SSW am 02.09.2018, 17:48 Uhr
Elternzeit beantragen? Mein AG hat dafür ein Formular.
Re: Elterngeld
Antwort von Mala28 am 02.09.2018, 17:52 Uhr
Genau das habe ich gerade auch gemacht und gerechnet.
Da wird mir bis Oktober 2018 angezeigt, was ich aber verwirrend finde weil ich ab Mitte Oktober in Mutterschutz bin.
Warum wird dann nicht bis zur Geburt gerechnet oder wird das dann bis Mitte Oktober gerechnet?
Mein AG will ein formloses Schreiben.
Re: Elterngeld
Antwort von Nenilein am 02.09.2018, 19:32 Uhr
Das Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor Mutterschutz berechnet, nicht vor Geburt.
Der Mutterschutz interessiert die dann nicht.
Re: Elterngeld
Antwort von FrauStorch, 33. SSW am 02.09.2018, 20:06 Uhr
Vorsicht bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn da was mit aufgelistet ist in der Steuererklärung, gilt das letzte Kalenderjahr und nicht die 12 Monate vor Muschu. Damit sind wir bei Nr 1 auf die Nase gefallen.
Re: Elterngeld
Antwort von atommaus87, 30. SSW am 02.09.2018, 20:39 Uhr
Nein Muschu Geld wird nicht mit berechnet. Hab die Tage mit der Elterngeldstelle telefoniert weil wir die Lohnsteuerklassen getauscht haben und wieder zurück tauschen im Oktober.
Re: Elterngeld
Antwort von Bärenmama2016 am 03.09.2018, 11:49 Uhr
Das war jetzt mein Schocker des Tages
Ich habe nämlich Anfang des Jahres eine kleine selbständige Sache gemacht..... Aber solange man unter einer bestimmten Pauschale liegt, unter der das Einkommen nicht versteuert werden muss, bleibt es bei der Berechnung anhand der letzten 12 Monate. Sagt die Frau von der Elterngeldstelle. Gottseidank.
Nur falls das noch jemanden hier betrifft.....
Re: Elterngeld
Antwort von FrauStorch, 33. SSW am 03.09.2018, 16:08 Uhr
Das war bei uns anders. Bei mir ging es nur um einen Bertag von wenigen hundert Euros. Die Frau bei uns von der Elterngeldstelle sagt, sobald überhaupt irgendein Eintrag unter selbstständiger Tätigkeit ist, gilt die Kalenderjahrregel. Die Höhe sei egal. Wir hatten nämlich auch extra Steuerklassen gewechselt und das hatte nachher alles verschlimmert. War richtig ärgerlich.
Re: Elterngeld
Antwort von Meyla, 36. SSW am 04.09.2018, 6:55 Uhr
Moin aus Oktober!
Schließe mich Frau Storch an, habe selber Aussage erhalten!
Sobald irgendwie selbstständig gilt das vorangegangenen, vollständige Steuerjahr.
MfG
Re: Elterngeld
Antwort von Bärenmama2016 am 04.09.2018, 8:59 Uhr
Hmm, die Frau in der Elterngeldstelle hat mir andere Auskunft gegeben.. Ich rufe sicherheitshalber noch mal an wenn ich den Antrag vorbereite. Aber gottseidank wäre selbst im anderen Fall nicht alles verloren - bei mir wird das letzte Jahr (2017) wegen Elternzeit/Elterngeld eh ausgeklammert - und davor habe ich gearbeitet. Also wäre auch in dem Fall alles ok.
Furchtbar, was man alle bedenken muss.....
Re: Elterngeld
Antwort von AWonderland am 04.09.2018, 18:47 Uhr
Schön das das Thema für mich für die zeit wo ich Elternzeit nehme ganz einfach ist ich war nie selbstständig und habe nur im letzten halben jahr einkommen gehabt und das ja auch nur 310€ pro monat damit bin ich unter der Grenze und kriege einen Fixbetrag von 300€ Elterngeld. So wurde es mir von der esperanza Schwangerschaftsberatung erklärt.
Re: Elterngeld
Antwort von Heinzelmami, 31. SSW am 05.09.2018, 9:43 Uhr
Hallöchen!
MS gehört mit rein.
Sonst hätte man bis Monat 14 als Mutter EZ..
blöd ist das schon, aber man kann ja nischt dran ändern.
Woher hast du das Formular für KG? Ab November gibt es wohl auch eine Änderung das man das nur über die Familienkasse des jeweiligen Bundeslandes anfordern kann.
Noch ein Tipp zur Berechnung des EG!
Man rechnet immer mit dem Steuerbrutto. Nicht mit dem Gesamtbrutto.
Davon gehen aber nochmal ungefähr ~~ 83€ pauschal ab, da das die Werbungskosten sind die man sich über die Steuer zurückholen kann.
Wir rechneten nämlich immer mit dem gesamtbrutto und waren dann ziemlich enttäuscht als wir das erfuhren.
Ich würde mich tatsächlich vorab auch bei der diakonie oder ähnlichen Trägern beraten lassen (die elterngeldstelle konnte uns nicht richtig helfen und wollte auch nicht).
Viel Spaß beim ausfüllen und nicht verzweifeln!
Ich war immer kurz davor... LG
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Mal was anderes.... Habt ihr einen Tipp?? - Geburtstag
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Vorsicht, evtl eklig :-)