Geschrieben von kleinemine, 23. SSW am 27.01.2018, 22:37 Uhr |
elterngeld
Ich habe noch eine frage
Unten den Text habe ich im internet gefunden. Ich bin nun seit dem 22.5.2015 für 3 jahre in elternzeit. Habe ich es richtig verstanden das die mir das elterngeld berechnen indem ich die letzten 12 Monate vor dem 22.5.2015 einreiche?Ich dachte immer ich bekomme das mindeste sprich 300 €. Also mehr wie die 300 € da ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe.
Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen die Mutter aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte oder wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zu Grunde gelegt. Wenn die Eltern es wünschen, bleibt es jedoch bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundlage der letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.
- elterngeld - kleinemine, 23. SSW 27.01.18, 20:42
- Re: elterngeld - knuspi 27.01.18, 20:52
- Re: elterngeld - weekend, 27. SSW 27.01.18, 21:03
- Re: elterngeld - knuspi 27.01.18, 21:07
- Re: elterngeld - Lotterliese, 18. SSW 27.01.18, 21:30
- Re: elterngeld - kleinemine, 23. SSW 27.01.18, 22:27
- Re: elterngeld - kleinemine, 23. SSW 27.01.18, 22:37
- Re: elterngeld - weekend, 27. SSW 28.01.18, 9:41