Mai 2014 Mamis

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Geschrieben von kuschel11, 38. SSW am 29.04.2014, 13:18 Uhr

Elterngeldantrag?!

Hallo.

Habt ihr schon eure Elterngeldantrage abggeben?
Das geht doch nur mit geburtsurkunde oder??

lg

 
6 Antworten:

Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von trauriger-engel, 38. SSW am 29.04.2014, 13:21 Uhr

Jaaaa.. Ohne ist schlecht..

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Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von Moornixe, 38. SSW am 29.04.2014, 13:30 Uhr

Hab den Rest fertig gemacht, meinem Freund markiert was er noch eintragen muss, das ganze schon in einen adressierten Umschlag gesteckt und zusätzlich nochmal n Zettel draufgelegt WAS genau in diesem Umschlag noch fehlt. Genauso mit allen anderen Anträgen etc.

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Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von kleine6883, 38. SSW am 29.04.2014, 13:36 Uhr

Ja, du brauchst für alle Anträge die Geburtsurkunde.
Ich habe es genauso wie Moornixe gemacht.
Was noch ausgefüllt werden muss habe ich mit grünen Klebezetteln markiert. Alles ist beschriftet, so dass er direkt weiß was wo hin und ich habe ihm auch nochmal die Adressen ausgedruckt, wo er was hinbringen muss.

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Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von Tessa82, 37. SSW am 29.04.2014, 14:00 Uhr

Man braucht doch aber eh noch die Arbeitgeberbescheinigung (außer man bekommt nur die 300,00 €) und die kann man auch erst nach Geburt vom Arbeitgeber anfordern. Somit werden wir den Antrag erst ein paar Wochen nach Geburt einreichen können.

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Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von kleine6883 am 29.04.2014, 19:49 Uhr

Ich habe gelesen, dass man wenn man Vollzeit beschäftigt ist statt einer Arbeitgeberbescheinigung auch die Lohnabrechnungen der letzten Monate einreichen kann.

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Re: Elterngeldantrag?!

Antwort von Schneewind, 38. SSW am 30.04.2014, 22:39 Uhr

Runtergeladen, auf dem PC soweit alles ausgefüllt.
Dokumente liegen schon bei, alles unterschrieben und in einem Umschlag verpackt. Schreiben dazu auch schon getippt. Wie beim KiGe Antrag auch.

Muss nur noch die Geburtsurkunde für soziale Zwecke dazu, beim Standesamt drauf achten und das sagen, sonst bekommt man glaub ich nur welche für religiöse Zwecke mit ins Stammbuch.

Ja, sowei ist alles in Sack und Tüten!

LG

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