Geschrieben von BJean, 18. SSW am 16.01.2018, 8:36 Uhr |
Elternzeit
Guten Morgen...
Vielleicht könnte mir noch mal jemand ganz genau erklären wie das nun mit den Anträgen läuft.
Bisher habe immer nur ich Elternzeit beantragt und damit (wie ich jetzt leider erst gerafft habe ) 8 Wochen (Mutterschutz) verschenkt.
Dieses Mal möchte mein Mann die Zeit gerne nutzen. Also verstehe ich das richtig :
Wir brauchen 2 Anträge
Er beantragt ab vorrauss. GT und erhält 2 Monate (in denen ich im Mutterschutz bin)
Elterngeld
Und ich beantrage ebenfalls ab GT aber erhalte dann wie gewohnt das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz.
Richtig ??
Was genau muss beachtet werden ?
Irgendwelche Tricks ?
Re: Elternzeit
Antwort von Ivelchen, 16. SSW am 16.01.2018, 11:16 Uhr
Hallo am besten ist du gehst mit dem Papa zusammen zur Elterngeldstelle, dort füllen die mit dir zusammen den Antrag aus u sagen dir genau was du alles noch nachträglich anzugeben hast . soweit ich mich noch erinnern kann hat mein Mann auch die ersten zwei Monate beantragt u ich dann erst ab den 3 Monat da die Mutter im 1+2 im Mutterschutz ist.aber jetzt gibt es ja auch Elterngeld plus das komplizierter ist aber vielleicht interessant für dein Mann da er dann trotzdem für ein paar Stunden die Woche arbeiten gehen kann u man somit nochmal mehr Geld im 1+2 Monat hat.solltest du dich lieber unparteiisch beraten lassen wollen geht das über die AWO zum Beispiel.lg
Re: Elternzeit
Antwort von elli90, 21. SSW am 16.01.2018, 11:20 Uhr
Hallo
Wir wollen es diesmal auch so ähnlich mit der Elternzeit und dem Elterngeld machen und werden uns beraten lassen. Soviel ich bisher weiß nimmt mein Mann von Geburt und dann 2 Monate, da ich solange in Mutterschutz bin. Ich nehme dann erst ab dem 3. Monat und dann in unserem Fall 10 Monate, da ich nach dem ersten Geburtstag wieder Teilzeit anfangen möchte zu arbeiten. Wir überlegen gerade ob mein Mann dank Elterngeld Plus dann nochmal 1-2 Monate nehmen könnte, weil es die Sache mit Krippe/Tagesmama vereinfachen würde. Aber das werden wir demnächst erfragen
Re: Elternzeit
Antwort von malini, 20. SSW am 16.01.2018, 11:56 Uhr
Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Du hast nicht 8 Wochen Mutterschutz und dann nochmal 12 Monate EZ.
Es ist so, dass man in der Regel 10 Monate EG erhält, da das EG auf den Mutterschutzlohn angerechnet wird, der in der Regel höher ist.
Mann kann nicht erst Mutterschutz nehmen und dann 12 Monate EG als Mutter.
Re: Elternzeit
Antwort von BJean, 18. SSW am 16.01.2018, 12:03 Uhr
Ich danke euch allen recht herzlich für
die Tips..
@ Malini, so weit war ich auch schon ich weiß dass man im Grunde beschissen wird und im Grunde um 2 Monate betrogen. Daher will ich dieses Mal nichts verschenken
Re: Elternzeit
Antwort von schmu_05, 11. SSW am 16.01.2018, 13:26 Uhr
Wenn nur DU Elternzeit nimmst, erhältst du 12 Monate Elternzeit inklusive der 8 Wochen Mutterschutzzeit nach der Geburt. Du erhältst dann 8 Wochen Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes (quasi dein normales Gehalt) und dann 10 Monate Elterngeld. Eigentlich gibt der Staat also nur 10 Monate Elterngeld und nicht 12 Monate. ;-)
Wenn ihr BEIDE Elternzeit nehmt und jeder min. 2 Monate, erhaltet ihr insgesamt 14 Monate Elternzeit (aber auch inklusive der 8 Wochen Mutterschutzzeit nach der Geburt). Dein Mann kann seine 2 Monate nehmen, wann er will. Das muss nicht in deiner Mutterschutzzeit sein. Ihr bekommt dann natürlich auch 2 Monate länger Elterngeld. Hier gibt der Staat dann tatsächlich in der Summe 12 Monate Elterngeld.
Re: Elternzeit
Antwort von BJean, 18. SSW am 16.01.2018, 14:35 Uhr
Er möchte gerne direkt die ersten 2
Monate nehmen.
Also müssten wir beide n Antrag mit vorauss. Geburtstermin ausfüllen !?
Um es mal kurz und knapp zu fragen.
Über den Rest weiß ich ja Bescheid
Re: Elternzeit
Antwort von schmu_05 am 16.01.2018, 20:13 Uhr
Wer klare Fragen stellen kann, ist klar im Vorteil. Elterngeldantrag (gemeinsam für beide) gebt ihr erst nach der Geburt ab, also mit bekanntem Geburtstermin. Elternzeitantrag wird mit voraussichtlichem Geburtsdatum beim Arbeitgeber gestellt, müsste also jeder ein Schreiben für seinen Arbeitgeber aufsetzen.
Re: Elternzeit
Antwort von Keksraupe, 19. SSW am 17.01.2018, 8:02 Uhr
Du könntest auch bis einschl. 14. Monat Elterngeld beziehen wenn dein mann die ersten 2 Monate nimmt
Dann hättest du die 2 Monate für die Eingewöhnung bei vollem Elterngeld
Re: Elternzeit
Antwort von BJean, 18. SSW am 17.01.2018, 11:54 Uhr
Ich würde sagen wer lesen kann ist klar im Vorteil Vielleicht heißt es bei euch ja anders.
Was du da geschrieben hast ist für meine Verhältnisse leider kompletter Schmu,da das in meinem
Arbeitsverhältnis anders läuft. .. Aber Danke
Re: Elternzeit
Antwort von BJean, 18. SSW am 17.01.2018, 12:04 Uhr
Noch ganz kurz :
Bei uns wird der Antrag auf Elterngeld bis 7 Wochen vorher abgegeben und wenn man entbunden hat schickt man die Urkunde dahin.
So war es bisher jedesmal und laut Familienkasse hat es sich nicht geändert ...
Und jeder füllt einen Antrag aus
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