August 2015 Mamis

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Geschrieben von lillimaja, 10. SSW am 28.01.2015, 13:30 Uhr

elternzeit

Hallo Mädels,
lese mich gerade ins Thema Elternzeit und Elterngeld ein. Finde so viele Informationen, aber ich weiß immer noch nicht, ob die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz oder direkt nach der Geburt beginnt?
Denn irgendwo habe ich gelesen, dass das erste Jahr der Elternzeit am 1. Geburtstag des Kindes endet? Dann wären die ersten 8 Wochen nach der Geburt gleichzeitig Mutterschutz und Elternzeit?
Außerdem ist immer die Rede von einem, zwei oder drei Jahren. Kann ich nicht beispielsweise auch 10 Monate oder 18 Monate Elternzeit nehmen?
Danke und lG

 
11 Antworten:

Re: elternzeit

Antwort von Zebra, 13. SSW am 28.01.2015, 13:32 Uhr

Beantragen geht soweit ich weiß dann auf 1 oder 2 Jahre, weil du dir das Elterngeld entweder auf ein Jahr auszahlen lassen kannst, oder das Geld über zwei Jahre verteilt.

Elternzeit endet tatsächlich mit dem Geburtstag des Kindes (also müsste theorechtich Elternzeit und Mutterschutz einige Wochen parallel laufen)

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Re: elternzeit

Antwort von Charley90 am 28.01.2015, 13:34 Uhr

Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und meine endet tatsächlich mit dem 3. Gebrutrags meines Sohnes

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Re: elternzeit

Antwort von Kiinmi am 28.01.2015, 13:44 Uhr

Also zum einen stimmt es die 8 wochen mutterschutz zählen mit zur elternzeit. Das elterngeld beginnt erst nach den 8wochen und bekommst nur noch 10Monate. Also wenn du ein jahr elternzeit nimmst, musst du ab dem ersten Geburtstag wieder arbeiten und bekommst auch nur bis dahin Geld.
Das elterngeld kannst du auch auf zwei jahre splitten.

Du kannst alles bis zu drei jahren an elternzeit nehmen. Also auch ein jahr und drei Monate.
Ich hatte z.b. erst ein Jahr, hab dann zunächst um zwei monate verlängert, weil ich keinen kitaplatz hatte und dann auch zwei jahre verlängert, weil ich beschlossen hatte doch zu hause zu bleiben.

Man muss dem Arbeitgeber zwar eine woche nach entbindung bescheid geben, wie lange man nimmt, kann es aber auch immer verlängern. Natürlich muss man den AG davon rechtzeitig in Kenntnis setzen.

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Re: elternzeit

Antwort von Rhuwen am 28.01.2015, 13:51 Uhr

Der letzte Tag deiner Elternzeit ist ein Tag vorm geb. Des Kindes. Ob es der 1.,2.,10. ist, ist Wurscht.
Im Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld, danach Elterngeld. Gibt Elterngeld quasi nur für 10Monate

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Re: elternzeit

Antwort von LadyFLo am 28.01.2015, 13:57 Uhr

stimmt du kannst nur für 10 monate elterngeld bekommen- dein partner kann aber di eanderen beiden monate elternet nehmen und dafür für 2 monate leterngeld bekommen.
zudem gibt es jetzt auch möglcihkeiten wie ihr paralel elternzeit haben könnt nd jeder 50% arbeitet
ist ganz schön verwirrend geworden.

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Re: elternzeit

Antwort von lillimaja am 28.01.2015, 14:31 Uhr

okay, vielen Dank.
LG

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Re: elternzeit

Antwort von jan2012, 12. SSW am 28.01.2015, 16:32 Uhr

die elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz sprich 8wochen nach der geburt.
Vorher bekommst du auch kein Geld elternzei geht also 10 oder 22 monate aber ruf doch dort an und frag hab ich damals auch gemacht die waren total net und hilfsbereit.

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Re: elternzeit

Antwort von Hasenbande am 28.01.2015, 16:33 Uhr

Nur ganz kurz, wenn dein Mann Eltefnzeit nimmt loht es sich, wenn er die im Mutterschutz nimmt und du danach. So verschenkt man 2Monate nicht. Du bekommst im Mutterschutz ja eh Geld

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Re: elternzeit

Antwort von lillimaja am 28.01.2015, 17:25 Uhr

Okay.
Ich habe mir die Ferienkalender angeschaut und unser Baby kommt so, dass 5 Tage nach Beginn meines Mutterschutzes die Sommerferien anfangen. Und wenn ich 1 Jahr bzw 10 Monate Elternzeit mache, ist der Geburtstag der letzte Samstag in den Sommerferien darauf, so dass dann auch wieder 6 Wochen eh in meinen normalen Jahresurlaub fallen. Also fallen in den beiden Jahren insgesamt 11 Wochen in meinen normalen Urlaub.
(BITTE sagt nun nicht die Lehrer haben doch eh zu viel frei, was solls da... Ich verbringe wirklich noch mehr als die Hälfte meiner Ferientage des ganzen Jahres mit Schreibtischarbeit, auch wenn das meist niemand glaubt bzw einfach nicht weiß.)
Na ja, mal sehen, eigentlich würde ich eh lieber länger als ein Jahr aussteigen, aber da wir nicht mehr die Jüngsten sind und bald dann noch ein zweites Kind wollen, muss ich wahrscheinlich wieder zügig ein Jahr arbeiten gehen, damit wir uns die 2.Babypause leisten können.
Ist echt kompliziert....

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Re: elternzeit

Antwort von Tascha0815, 13. SSW am 28.01.2015, 18:23 Uhr

Aber unsere kommen ja nach dem 30.06.15 und ab dem 01.07. Gibts ne neue Regelung. Der Bezug des Elterngeldes beginnt nach dem Mutterschaftsgeld also nach 8 Wochen. Außer fur Selbständige, da direkt nach der Geburt. Das kriegste dann bis zum ersten Geb voll, oder für jeden Monat den Du Teilzeit arbeitest halb und kannst damit die Zeit verlängern. Also wenn du bis zu 9. Monat voll beziehst und ab dem 10. Teilzeit arbeitest, kriegste bis zum 14.Monat vier Mon. lang die Hälfte. Ohne Teilzeit glaub ich geht es nicht mehr auf 24 Mon. durch halbieren zu verlängern. Das bezieht sich aber nur auf den Bezugszeitraum fürs Elterngeld, die Elternzeit ist weiterhin 3 Jahre.

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Re: elternzeit

Antwort von Hasenbande am 28.01.2015, 20:56 Uhr

Meines Wissens nach kann man auch ohne Teilzeit 2 Jahre Elterngeld beziehen

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