Geschrieben von krümelchen84 am 11.02.2010, 11:54 Uhr |
Elternzeit
Hallo ihr Lieben,
habt ihr euch schon Gedanken gemacht wie lange ihr daheim bleiben wollt?
Mein AG möchte das die nächste Zeit von mir wissen, wegen Vertretung usw.
Kann man eigentlich auch 1,5 Jahre machen, oder gehen immer nur volle Jahre?
Und wie bekommt man dann anteilmäßig sein Geld??
Danke schonmal
Re: Elternzeit
Antwort von mamivonbaldzwei am 11.02.2010, 11:58 Uhr
du musst dann zwei jahre machen...kurz vorher hingehen und sagen du möchtest die elternzeit beenden...
das haben die mi so erklärt
hatte das auch bei meiner tochter so gemacht
also kurz bevor du dann die zeit beenden willst
Re: Elternzeit
Antwort von Marie&Sarah, 15. SSW am 11.02.2010, 12:32 Uhr
soweit ich weiß kann man sehr wohl 18 Monate machen, warum auch nicht. Anscheinend kann man dann auch nochmal verlängern, was nicht geht ist die Elternzeit zu verkürzen, wenn kein Bedarf da ist.
Wir müssen das erst nach der Geburt angeben (sind aber ein sehr großer Betrieb und meine Stelle wir mir sowieso nicht aufgehoben). Ich denke auch, ich werde 18 Monate nehmen, je nachdem ob ich dann schon eine Kinderbetreuung habe (ist nicht so leicht hier für unter zweijährige einen Platz zu bekommen. Evtl. verlänger ich dann noch mal ein Jahr.
Liebe Grüße
Anja
Re: Elternzeit
Antwort von Lina1979, 13. SSW am 11.02.2010, 12:46 Uhr
Du musst immer volle Monate nehmen, also wenn dein Kind am 11. 8. geboren wird dann auch bis zum 11 des Monats wie lange du willst.
Ich habe bei meiner Tochter 11 Monate genommen.
Jetzt gehe ich in den Sommerferien in den Mutterschutz (sehr Arbeitgeberfreundlich) und werde dann nach den Sommerferien wieder anfangen. Muss mir mal anschauen, ob ich da 11 oder 12 Monate nehme. Mein Mann hat bei der Tochter 3 Monate genommen und wird diesmal auch wieder 2 oder 3 Monate machen.
Lina
Re: Elternzeit
Antwort von easymaus, 14. SSW am 11.02.2010, 13:35 Uhr
Also soweit ich weiß kannst du schon so viel nehmen wie du möchtest. Allerdings ist es so, dass du, wenn du 18 Monate nimmst nur noch auf 1 Jahr Elternzeit bis zum 7. Lebensjahr (glaub ich) anspruch hast. Es gehen also 6 Monate verloren und wenn du nur 1 Jahr nimmst, hast du trotzdem nur noch Anspruch auf ein Jahr irgendwann später. Wenn du deine Elternzeit nach sagen wir den 18 Monten verlängern möchtest, muss der AG zustimmen, wenn du im Vorhinein 2 Jahre nimmst, musst du ihn nur darüber informieren...
Ich habe für meinen Sohn (dummer Weise) 3 Jahre genommen und werde jetzt für das zweite noch mal 2 nehmen. Allerdings überschneidet sich jetzt genau Jahr 3 mit dem ersten Jahr vom 2. Kind... Hab also ein Jahr verschenkt, was ich hätte später noch mal nehmen können...
Versteht man was ich meine??!
LG, easy
Re: Elternzeit
Antwort von nidan, 16. SSW am 11.02.2010, 14:24 Uhr
Hallo,
gehts Dir jetzt um die Elternzeit oder das Elterngeld?
Ich meine hier gibt es Unterschiede.
Ich werde nur bis 31.12. zu Hause bleiben und Elterngeld werde ich für 12 Monate beantragen.
Bin jetzt schon Teilzeit und werde diese wenn möglich auch wieder so ausüben.
Habt Ihr einen Personalrat oder ne Personalabteilung? Die geben sicher Auskunft.
LG
Re: Elternzeit
Antwort von Tessa82, 16. SSW am 11.02.2010, 14:27 Uhr
Also ich werde ca. ein Jahr Elternzeit nehmen und entweder zum 1. September oder zum 1. Oktober einsteigen, je nachdem, wie der Personalplaner mich einplanen kann.
Re: Elternzeit
Antwort von krümelchen84 am 11.02.2010, 15:17 Uhr
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Mir geht es um die Zeit und um das Geld.
Aber jetzt bin ich gard noch mehr verwirrt.
Also es ist kein Problem 1 1/2 Jahre zu nehmen, richtig?
Und wie wird dann das Geld aufgeteilt?
Re: Elternzeit
Antwort von Alynja am 11.02.2010, 17:31 Uhr
huhu,
du brauchst dich da von deinem arbeitgeber zu keiner aussage drängen lassen! ich meine man muss bis 6. wochen vor beginn des mutterschutzes seine ansage gemacht haben, und nicht eher. in der schwangerschaft verändern sich soviele dinge- und genauso kann sich auch deine meinung bzgl. deiner elternzeit noch ändern. kein stress :-)
Re: Elternzeit
Antwort von Rehlein.28, 15. SSW am 11.02.2010, 18:06 Uhr
Soweit ich weiß gibts das Elterngeld nur 12 Monate bzw. 14 wenn dein Partner auch zu Hause bleibt.
Re: Elternzeit
Antwort von Muttelie, 13. SSW am 11.02.2010, 20:55 Uhr
Durch den Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) gibt es sogar nur 10 Monate Elterngeld + 2 Vätermonate. Wenn man länger in Elternzeit geht, wird das Geld anteilig runter gerechnet. Sodaß man wieder auf den gleichen Gesamtbetrag kommt. Verständlich?
Elternzeit IST NICHT = Elterngeld
Antwort von SEAGLD am 12.02.2010, 9:46 Uhr
Hallo,
hier mal ein Text dazu:
"Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen werden, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach dem Geburtstermin."
Geld bekommt man vom Arbeitgeber nur während des Mutterschutzes, hat also NICHTS mit der Elternzeit zu tun.
Elterngeld können beide Elternteile zusammen für max. 14 Monate beantragen, wobei 2 Monate bei der Mutter abgezogen werden, wenn sie Mutterschutzgeld bekommt, und ein Elterneteil muss mindestens 2 Monate nehmen (hier zählt die Zeit des Mutterschutzes nicht).
LG Sabine mit Zoé (fast 27 Wochen alt)
Elterngeld kann man zusätzlich beantragen,
Re: Elternzeit IST NICHT = Elterngeld
Antwort von easymaus, 15. SSW am 12.02.2010, 15:22 Uhr
Du kannst das Elterngeld auch auf 20 Monate strecken... dann bekommst du jeden Monat die Hälfte von dem normalen Betrag. Wenn du nach 12 Monten wieder arbeiten gehst wird da auch nichts mit deinem Gehalt verrechnet, weil die 12 Monate Elterngeld ja eigentlich schon rum sind. Also du bekommst zwar 20 Monate Geld, gerechnet wird aber nur mit den 10 Monaten + Mutterschutzzeit, verständlich??
Wir haben das nämlich so gemacht, weil man muss Elterngeld zwar nicht direkt versteuern, aber es wird zum versteuerden Einkommen dazu gerechnet, sodass man evtl. höher Nachzahlungen hat. Wenn das Geld auf 2 Jahre gestreckt ist, ist das zuversteuernde Einkommen eben niediger und auch die Nachzahlung. Verständlich??
Ist schon alles recht kompliziert...
LG, easy
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