Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von KielSprotte, 34. SSW am 22.11.2020, 20:14 Uhr

Elternzeitantrag

Vorsicht Falle!!!
1. Du mußte dich mit der ersten EZ-Anmeldung für die ersten 24 Monate festlegen, d.h. wenn du feststelltst, dass du doch länger / anders EZ haben willst, KANN dein AG zustimmen, MUSS es aber NICHT!
2. Ich gehe davon aus, dass du jetzt VZ arbeitest, wenn du nach der EZ auf TZ gehst, ist der VZ-Vertrag futsch. Ich würde für mdst. 24 Monate EZ anmelden und dann in der EZ TZ arbeiten (kannst bei EG-Plus bis zu 30 Std./Woche arbeiten). ABER achte darauf, dass du einen zweiten Vertrag über die TZ bekommst, indem steht, dass es sich um einen Vertrag innerhalb der lfd. EZ handelt und dein eigentlicher VZ-Vertrag nicht berührt wird.

Ich hoffe, das ist alles für dich verständlich?!

 
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