Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von Benutzername17 am 22.11.2020, 21:01 Uhr

Elternzeitantrag

Ui ui ui, so viel Unwissenheit und Ratschläge.

Für deine Fragen ist deine Personalabteilung zuständig, frag da bitte einfach nach, wenn du unsicher bist.

Die EZ ist ein vom Arbeitgeber gegebener "Sonderurlaub". Demnach gibt es hierfür keine Anträge im Internet von Behörden. Die haben damit nichts zu tun. Es ist etwas, was du mit deinem AG ausmachst.

Jeder Elternteil kann bis zu 36 Monate EZ nehmen.

EZ beginnt nach der Mutterschutzfrist. Das sind normalerweise 8 Wochen nach der Geburt (außer Kind ist Frühchen oder Mehrling).

Die EZ ist 7 Wochen vor Antritt beim AG zu beantragen. Daher hast du nach der Geburt genau eine Woche Zeit um den Antrag bei der Personalabteilung einzureichen.

Du brauchst dir jetzt also noch keinen Stress machen. ;-)

Wenn du während der EZ in TZ arbeiten möchtest, kannst du das direkt im Antrag vermerkten.

Wie lange möchtest du denn TZ arbeiten? Ab dem 6.Monat bis? Du könntest max 30 Monate noch TZ arbeiten ohne dein VZ Arbeitsvertrag (der in der EZ ruht) zu verlieren/zu kürzen.

Wichtig ist zu wissen, dass EZ und Elterngeld nicht das gleiche ist. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die du bekommst, weil du nicht arbeitest oder weniger arbeitest.

Du kannst also in den ersten Monaten, wo du nicht arbeitest Basiselterngeld beantragen und dann die restlichen Monate EG Plus. Denn wie schon gesagt, beim EG Plus kannst du bis zu 30 Std arbeiten ohne dass die das EG auf deinen Lohn angerechnet wird.

 
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