Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von misses-cat am 23.11.2020, 9:51 Uhr

Elternzeitantrag

Ja das ist etwas trickie, die ersten acht Wochen NACH der Geburt hast du Mutterschutz und darfst vom Gesetzgeber her eh nicht arbeiten, deshalb hast du bis eine Woche nach der Geburt Zeit den Elterngeldantrag einzureichen.
Jetzt kannst du ihn noch gar nicht einreichen weil dein Kind genauso gut zwei Wochen vor ET oder danach geboren werden kann

 
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