Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von Benutzername17 am 23.11.2020, 10:23 Uhr

Elternzeitantrag

Wo genau steht, dass du es jetzt beantragen sollst? Hab ich jetzt nicht gesehen

Da steht, du musst es 7 Wochen vor EZ Beginn beantragen.

Wenn du also angestellt bist und direkt nach dem Mutterschutz in EZ gehen möchtest, dann ist das (bei normalerweise 8 Wochen MuSchu) 1 Woche nach Geburt.

Wenn der Papa EZ nehmen möchte, der ja keinen MuSchu hat, muss er es direkt 7 Wochen vor Geburt ansagen. Du selbst hast aber noch die 8 Wochen zwischen Geburt und EZ in der du dann ganz in Ruhe den Antrag abgeben kannst.

Also keinen Stress. Und wie gesagt, der AG kann dir hier Auskunft geben.

PS: Natürlich solltest du dem AG jetzt schon grob sagen, was du vorhast und wann du ca. wie wiederkommen willst. Immerhin muss er sich um eine EZ Vertretung kümmern. Aber der eigentliche Antrag mit der genauen Festlegung in den ersten 2 Jahren, muss erst 7 Wochen vor EZ Beginn vorliegen. :-)

 
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