Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von CarmenMS, 34. SSW am 23.11.2020, 10:31 Uhr

Elternzeitantrag

Das stimmt so nicht ganz. Ich bin seit 10 Jahren Personalerin, mittlerweile als Vorgesetzte meines Teams.

Klar kann man befristet reduzieren. Das ist dann kein neuer Vertrag, nur ein befristeter Änderungsvertrag. Sowas geht, zur Betreuung der Kinder, eigentlich immer (s. Teilzeitbefristungsgesett TzBfG). Man gibt dann an wie lange und danach greift die Vollzeit wieder oder man verlängert die Teilzeit.

 
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