März 2011 Mamis

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Geschrieben von ...Nicole..., 25. SSW am 01.12.2010, 13:49 Uhr

Erstausstattung beantragen????

Hi,

wollte mal fragen ob einer von euch die Erstausstattung z.b. bei ProFamilia oder so beantragt hat....wenn ja habe ich auch anspruch wenn ich und mein Partner arbeiten???? (verdienst deckt aber gerade mal unseren bedarf ab !!!!)

LG

 
14 Antworten:

Re: Erstausstattung beantragen????

Antwort von Horny, 26. SSW am 01.12.2010, 13:56 Uhr

Ja ich habe das gemacht.
Mein Mann und ich gehen beide arbeiten, aber dicke haben wir es nicht, dass Geld reicht, dass wir so über den Monat kommen.

Ich hatte den Antrag schon recht früh bei DonumVitae gestellt und das ging ganz flott. Die hatte mir schon bei dem Gesprächstermin ausgerechnet, was uns zusteht. Ich war Dienstags da, Samstags drauf hatte ich die Bewilligung im Briefkasten und 1 1/2 Wochen schon die erste Rate auf dem Konto.
Im Januar soll die 2.te Rate kommen und nach der Geburt dann die dritte.

Wir bekommen insgesamt 650 Euro und das ist echt ne Stange Geld, davon kann man locker eine Erstaustattung kaufen!!

Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen, mehr als ablehnen können die nicht! Ich musste übrigens die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate vorlegen.

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Re: Erstausstattung beantragen????

Antwort von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 14:02 Uhr

Hallo,

keine Ahnung, ich würde vermuten, dass ihr euch nicht in einer sogenannten Notlage befindet, wenn ihr beide arbeiten geht, aber versuchen kostet natürlich nichts.

Kann aber sein, dass du mit einem Antrag scho zu spät bist, soviel ich weiß, gibt es da bestimmte Fristen innerhalb der Schwangerschaft, bis wann man sowas beantragt haben muss.

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Einkommensgrenzen

Antwort von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 14:06 Uhr

Habe gerade das gefunden:

"Bundesstiftung Mutter und Kind


zu beantragen nur während der Schwangerschaft
(zw.500 - 725 €) die Einkommensgrenze der
Beantragung liegt bei:
1023 € plus Miete bei Paare
718 € plus Miete bei Alleinstehenden.
pro Kind kommt noch mal ein altersabhängiger Betrag
dazu

Das Geld ist gedacht für:
• Umstandskleidung
• Erstausstattung
• Weiterführung des Haushalts
• Wohnung und Einrichtung"

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Re: Erstausstattung beantragen????

Antwort von Reiskörnchen2011, 22. SSW am 01.12.2010, 14:08 Uhr

Hallo,
ich schleich mich mal aus dem April ein...
Das Geld kommt immer von der Bundesstiftung Mutter und Kind, wird aber auf Landesstiftungen aufgeteilt. Die Vorgaben, wer was bekommt, machen immer die Landesstiftungen. Den Antrag stellt man über Pro Familia u.ä. Hier in Berlin gibt es keine Fristenregelung, die gab es früher mal und wurde (soweit ich weiß), bundesweit aufgebhoben. Ob beide arbeiten spielt keine Rolle, nur die Höhe des Einkommens (Berlin: für 2 Erwachsene 2900 € brutto). Meinen Antrag hab ich vor 2 Wochen gestellt, die Bearbeitung dauer 10-12 Wochen. Also je nach Wohnort: Fix einen Termin ausmachen!
LG

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Re: Einkommensgrenzen

Antwort von ...Nicole... am 01.12.2010, 14:08 Uhr

Danke...werd es mal versuchen...meld mich dann was raus kam

LG

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Re: Erstausstattung beantragen????

Antwort von Jule90, 24. SSW am 01.12.2010, 14:33 Uhr

So, jetzt muss ich mich mal richtig ausk***...

Ich habe einen Antrag vor längerem von der ProFamilia bekommen und sollte damit zur GFA!
Dort wurden dann meine Einkommensnachweise gefordert ( bin in der Ausbildung Netto ca. 500 € ).
Dann wollten die, da ich noch zuhause wohne, Bescheinigungen von der Bank meiner Eltern über Schulden, da wir ein Eigentumshaus haben!

Ende der Veranstaltung war... ICH BEKOMME NICHTS!!! Rein GARNICHTS!!!

Ich frag mich wie ich aussehen oder sein muss um eine Erstausstattung zu bekommen?!

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@Jule90

Antwort von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 14:38 Uhr

Jule,

du bist 20, du wohnst zu Hause und du bist in der Ausbildung.

Das bedeutet, deine Eltern müssen für dich aufkommen.

Und wenn deine Eltern genug verdienen, ja, sorry, dann liegt wohl keine Notlage vor, warum also solltest du finanzielle Hilfe von der Stiftung bekommen?

Sollte ich einen Antrag stellen, würde doch auch nach dem Gehalt meines Mannes gefragt werden, da er für mich aufkommen muss.

Ich verstehe nicht, dass du dich aufregst... sorry.

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Re: @Jule90/ @Chaosprinzessin

Antwort von Reiskörnchen2011, 22. SSW am 01.12.2010, 14:43 Uhr

Ich kann verstehen, dass du dich aufregst, Jule! Wieso sollen deine Eltern für ihr Enkelkind aufkommen, auch wenn sie dir gegenüber unterhaltspflichtig sind?!?

Es muss keine Notlage vorliegen. Ausreichend ist eigentlich, wenn man den Förderungskriterien entspricht. Leider reicht das Geld oft nicht für alle und wird dann nach dem Ermessen der Mitarbeiter verteilt. Deshalb soll man eine persönliche Begründung schreiben und auf die Tränendrüse drücken, aber man muss sich nicht in Not befinden. Dann hätte man ja auch Anspruch auf andere Leistungen (ALG2, Erstausstatung von der ARGE)

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Re: @Jule90

Antwort von Eule29, 25. SSW am 01.12.2010, 14:44 Uhr

Du, versuch mal Bafög zu bekommen! Das ist noch schwieriger! Ich bin 29, wohne seit 10 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, geschweige denn, dass sie für mich in irgendeiner Weise aufkommen müssen. Für meinen Bafög-Antrag wurde trotzdem das Gehalt meiner Eltern herangezogen mit der Konsequenz, das ich auch keinen Cent bekomme! So ist das nunmal...

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Re: Erstausstattung beantragen????

Antwort von Maymama am 01.12.2010, 14:44 Uhr

PN!

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@Reiskörnchen

Antwort von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 14:47 Uhr

Komisch, dass die Bundesstiftung "Mutter und Kind", von der das Geld schließlich kommt, aber selbst als Voraussetzung angibt, dass eine Notlage vorliegen muss ;-)

"Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung werden unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:

•Die schwangere Frau hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
•es liegt eine Notlage vor,
•der Antrag wird vor der Entbindung bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt und
•die Hilfe ist auf andere Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung."

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@Chaosprinzessin

Antwort von Jule90, 24. SSW am 01.12.2010, 15:30 Uhr

Also, ich denke NICHT das meine Eltern was mit meinem Kind "zu tun haben" !
Ich bin in der usbildung und kann mir nicht vorstellen das 500 € für mich und mein Kind reichen!
Außerdem bekommt scheinbar "jeder" der bisschen auf die Tränendrüße drückt Erstausstattung... Finde das ein bisschen unfair!
Und die Sache mit meinen Eltern, es gibt ein Gesetz, das in die z.B. Endgeldbescheinigungen meiner Eltern NICHT eingesehen werden darf bzw. diese nicht gefordert werden dürfen. Da ich schwanger bin!!!

Wäre ich jetzt nicht schwanger und würde z.B. vom Amt Geld für eine Wohnung beziehen wollen, dürften meine Eltern mit zugezogen werden!

Aber da ich schwanger bin gelten da wohl andere Gesetze!

Aber da das liebe Amt eh am längeren Hebel sitzt, reg ich mich schon garnicht mehr auf!

& das alles würde ich verstehen, wenn ich jmd. wäre der einfach kein bock hat arbeiten zu gehen und würde mein Leben vom Amt finanzieren!
Ich habe noch NIE irgendwelche Gelder von Ämtern bezogen und jetzt wo ich es brauchen würde, bekomme ich NICHTS!

Naja...

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@Jule90

Antwort von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 16:07 Uhr

Jule,

"Also, ich denke NICHT das meine Eltern was mit meinem Kind "zu tun haben" !"

Was du denkst oder auch ich denke (ich denke da durchaus genauso wie du) ist letztlich egal, da es eben auch Gesetze gibt, die sagen, dass deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet sind.

Meine Eltern sind mir auch noch zu Unterhalt verpflichtet. Und wenn unser Baby da ist, müssten sie mir streng genommen noch mehr Unterhalt bezahlen. NICHT weil sie irgendwas mit meinem Baby zu tun haben, der höhere Unterhalt wäre auch NICHT fürs Baby gedacht, sondern für mich, denn da mein Mann und ich für unser Baby aufkommen müssen, bleibt für mich als Studentin nicht mehr soviel übrig wie vorher.

In deinem Fall wäre es also so:
Du zahlst für dein Baby, deine Eltern zahlen dir, was dir deswegen fehlt.

So ist deutsches Gesetz und ich finde es im Grunde durchaus logisch.

Liebe Grüße

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Re: @Jule90

Antwort von -Starlight_2009-, 24. SSW am 01.12.2010, 20:15 Uhr

Huhu,
meine Schwester ist damals mit 17 Schwanger geworden, mit 18 kam der kleine Mann zu Welt.
Schon damals hatte sich das amt bei ihr quer gestellt, weil meine Eltern unterhaltspflichtig sind.
Sie ist ausgezogen, war nur 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz hat dann ihre Ausbildung weiter gemacht.
Sie hat oft versucht vom Amt mehr unterstützung zu bekommen. Bekam aber nichts. Hätte sie ihre Ausbildung abgebrochen,dann hätte sie mehr unterstützung bekommen. Also total unlogisch. Sie wurde "bestraft" weil sie trotz Kind ihre Ausbildung weiter machen wollte. Alles nicht wirklich richtig wie das manchmal läuft.

Ich kenne das auch mit meinem Bafög damals. Da wurden sogar die Gehälter meiner Brüder (ebenfalls in der Ausbildung damals) mit angerechnet und deshalb habe ich nichts bekommen. Als ob die zwei etwas von ihrem Einkommen an mich abgegeben hätten.

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