Februar 2012 Mamis

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Geschrieben von Bluemchen80, 7. SSW am 15.06.2011, 23:02 Uhr

Frage zur Festlegung des ETs

Hi!

Mein ET ist lt Rechnung 6.2, was auch total gut passen würde, da mein Mutterschutz dann am 26.12. beginnen würde und ich somit ab Weihnachten frei hätte.
Das Ultraschallgerät hat bei der ersten Messung ET 10.2. ausgespuckt. Meine FÄ will sich beim nächsten Mal festlegen.
Mein Problem ist, dass bei ET der Mutterschutz erst am 30.12. beginnen würde und ich somit noch nach Weihnachten arbeiten müsste. Das möchte ich abet nicht, weil mein Mann da auf jeden Fall nix zu tun hat und da er selbstständig ist, ist das nicht so häufig der Fall und wir würden die Zeit gern noch mal in Ruhe genießen. Und die Kita unseres Sohnes ist geschlossen.
Ich kann keinen Urlaub einreichen in der Zeit, weil ich in unserer Geschäftsstelle für den Jahressbschluss verantwortlich bin.
Meint ihr, ich könnte die FÄ bitten, das zu berücksichtigen und den ET auf 6.2. festzulegen?

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Festlegung des ETs

Antwort von Pipilotta1412, 8. SSW am 16.06.2011, 6:36 Uhr

Du kannst dir auch einfach einen Krankenschein geben lssen für die Zeit.

Den ET wird man nicht zurück datieren,es geht ja hier um die Entwcklung des Kindes etc....

Lg

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Re: Frage zur Festlegung des ETs

Antwort von Mayalein, 6. SSW am 16.06.2011, 6:48 Uhr

Kannst du denn nicht mal nett fragen wegen dem Urlaub? Du bist doch danach eh weg.
Ich finde das sowieso manchmal irgendwie echt blöd von Arbeitgebern. Bei uns in der Firma bin ich jetzt die 7. Schwangere und ich habe gesehen, wie das bei den anderen lief... da wird versucht bis zum Beginn der Mutterschaft nochmal alles aus der Angestellten rauszuholen. Und einige hatten auch Probleme ihren Urlaubsanspruch durchzukriegen. Theoretisch hat man ja noch Anspruch auf den Urlaub, den man dann in dem nächsten Jahr hätte, wenn man im Februar entbindet. Aber sowas hört ein Arbeitgeber gar nicht gerne...

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Re: Frage zur Festlegung des ETs

Antwort von Pipilotta1412, 8. SSW am 16.06.2011, 6:55 Uhr

Die lieben Arbeitgeber....

Es ist ja auch noch viel Zeit bis dahin,aber ich würde es wirklich mit nem Krank machen,wenn er nicht mit Urlaub zustimmt.
Immerhin bist du in der Zeit ja schon hochschwanger!

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Re: Frage zur Festlegung des ETs

Antwort von Bluemchen80, 7. SSW am 16.06.2011, 9:35 Uhr

Ich habe halt so ein schlechtes Gewissen, wenn ich in der Zeit krank mache... Versteht ihr?
Unser Kind wird eh per Kaiserschnitt geholt und das vermutlich 2 Wochen eher. (Die Geburt von Max war der Horror, Sauerstoffmangel, er ist nicht durch gekommen etc und musste dann doch per Kaiserschnitt geholt werden). Max kam auch 2 Wochen eher.
Kann die Ärztin auch auf der Bescheinigung einen anderen ET angeben als im Mutterpass? Es sind ja nur 4 Tage und laut Geburtsterminrechner ist es ja bei mir auch der 6.2.

Mein Problem hier ist, dass ich mich echt super gut mit meinen Kollegen und mit meinem Chef verstehe. Leider ist der Jahresabschluss in meiner Abwesenheit 2009 (als Max auf die Welt kam) total in die Hose gegangen und hier sind alle froh, dass ich das letztes Jahr wieder gemacht habe und sie wollen sicherlich auch, dass ich das dieses Jahr wieder mache. Ich arbeite nur mit Ingenieuren zusammen und ich bin die einzige Betriebswirtin hier im Büro. Die wollen damit einfach nix zu tun haben und verstehen das auch nicht. Kann ich auch sehr gut nachvollziehen! Nur weiß ich ganz genau wie ich mich mit Max in den letzten 10 Wochen der SS gefühlt habe und dass ich dann froh sein werde, wenn ich dann zu Hause sein kann.

Bei Max war es schon so, dass ich ab der 30. Woche im KKH lag, da ich vorzeitige Wehen hatte. Eigentlich hätte ich in den 6 Wochen bis zum Mutterschutz noch meine Vertretung einarbeiten müssen. Da habe ich dann schon durch Abwesenheit geglänzt... Das will ich dieses Jahr unbedingt vermeiden!

Irgendwie werd ich das schon hinkriegen....

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Re: Frage zur Festlegung des ETs

Antwort von Pipilotta1412 am 16.06.2011, 9:57 Uhr

Dann sprich enfach mal mit deinem FA!
Wenn es sowieso ein geplanter KS wird,wird sie scher auch einlenken !
Viel Glück

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