Dezember 2013 Mamis

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Geschrieben von naddel1988, 5. SSW am 21.04.2013, 10:28 Uhr

Frage !!

Hallo ihr Lieben :)

Hab am Freitag positiv getestet hoffe das ich morgen zum Arzt kann

Meine Frage ist eigentlich undzwar hab ich nur ein Jahresarbeitsvertrag das heißt wenn die erfahren das ich schwanger bin werden sie den im August auslaufen lassen.
Mein Mann ist in der privat insolvent wegen selbständigkeit aber er Arbeit heißt er bekommt Ca 1100 ausbezahlt aber was wird mir alles zustehen oder uns wenn ich ab August arbeitslos bin ? Vielleicht könnt ihr mir helfen mache mich schon ganz verrückte

Danke :)

 
5 Antworten:

Re: Frage !!

Antwort von EarthAngel, 6. SSW am 21.04.2013, 10:48 Uhr

Hallo,

bei mir ist es ähnlich. Ich bin mit einem Zeitvertrag im zweiten Jahr. Läuft auch Ende August aus. In Mutterschutz würde ich aber erst im November oder so gehen.

Ich denke zwischenzeitlich bekomme ich Arbeitslosengeld bis zum Muttergeld von der Krankenkasse 6 Wochen vor dem Geburtstermin,

Wenn du dann 1 Jahr gearbeitet hast müsstest du auf jeden Fall Arbeitslosengeld bekommen. Ansonsten kannst du dann vll noch zusätzlich Wohngeld oder Hartz IV oder so beantragen um das zum Muttergeld zu überbrücken...

Ich persönlich werde versuchen mit meinem Arbeitgeber was zu drehen, dass ich die zwei Monate noch irgendwie arbeiten kann.. wie auch immer. Vielleicht krieg ich das irgendwie hin. Und dann werde ich mich bemühen nach 1 Jahr wieder dort weiter zu machen.

Ich denke zwar das ich jetzt eine Vertragsverlängerung kriegen würde, wenn ich ihm aber sage das ich schwanger bin, bekomme ich die sicherlich nicht. :(
Aber auf ein Wunder hoffen darf man ja noch ;-) ;-)

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Re: Frage !!

Antwort von Jolinchen08, 9. SSW am 21.04.2013, 10:50 Uhr

Hallo erstmal und Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft ;)

da du ja schreibst gehe ich davon aus das ihr nicht verheiratet seit ?! Dann ist es so das wenn euer Baby auf der welt ist und er die vaterschaft anerkannt hat wird das Baby unterhaltspflichtig sein d.h das sich seine gesätzliche freigrenze von 1028 € um ca. 387 € erhöht mit der geburtsurkunde müsst ihr dann zur bank gehen dort wird das in die Pfändungsabteilung gefaxt und dann erhöht, dies aber auch nur wenn ihr im gemeinsammen Haushalt lebt... Du solltest dann zum Arbeitsamt gehen denn wenn du 1 Jahr gearbeitet hast steht dir mind. 1/2 Jahr alg 1 zu !!!

habe das gerade vor ein paar tagen für eine freundin schon mal rausgefunden ;) und mir dazu was abgespeichert poste mal einen auszug hierzu :
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Wie hoch ist das geschützte Guthaben?

Die Höhe des Pfändungsschutzes orientiert sich an dem Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen. Das geschützte Guthaben beläuft sich aktuell (Stand: 2011) auf mindestens 1.028,89 Euro je Kalendermonat.

Gewährt der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bestimmten Personen Bar- oder Naturalunterhalt (Kinder, Ehegatte usw.), erhöht sich die Freigrenze für die erste unterhaltsberechtigte Person um aktuell 387,22 Euro je Kalendermonat und für die zweite bis fünfte Person um aktuell je 215,73 Euro je Kalendermonat. Diese Erhöhung des Freibetrages kann in bestimmten Fällen auch in Anspruch genommen werden, wenn der Schuldner Sozialleistungen in Form von Geldleistungen für andere Personen entgegennimmt, etwa ALG II für die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Darüber hinaus kann die Freigrenze wegen bestimmter weiterer Leistungen an den Schuldner dauerhaft oder einmalig erhöht werden, insbesondere wegen gezahlten Kindergeldes oder einmaliger Sozialleistungen in Form von Geldleistungen.

Die Bank wird den Schutz über die Mindestfreigrenze hinaus jeweils davon abhängig machen, dass der Schuldner die Voraussetzungen für den erhöhten Freibetrag glaubhaft gemacht hat (siehe P-Konto-Bescheinigung).

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/pfaendungsschutzkonto-p-konto-fragen-und-antworten_022335.html
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vielleicht hilft dir das ja ein bisschen ...

LG Jolinchen

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Re: Frage !!

Antwort von naddel1988 am 21.04.2013, 10:55 Uhr

Danke für eure Hilfe
Doch wir sind seit März verheiratet
Dazu kommt ich bin Altenpflegrin und möchte versuchen bis nach dem 3. Monat ein Beschäftigungsverbot zu bekommen da ich in kurzer Zeit schon 2 fehlgeburte. Hatte und ich natürlich tierische Angst habe vor einer dritten

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Re: Frage !!

Antwort von Jolinchen08, 9. SSW am 21.04.2013, 11:21 Uhr

Dann solltet ihr in jeden fall schon mal mit der heiratsurkunde zur bank gehen denn es ist wohl egal ob du arbeitest oder nicht die freigrenze wird deinen mann dann in jeden fall angehoben ... So war das jetzt bei meiner freundin auch ... Versuchts doch einfach mal ;) Ich arbeite auch in der Altenpflege und habe sofort nen berufsverbot bekommen du darfst ja nicht wirklich mehr was machen ... Heben bis 5 kg lagern darfst du nicht mehr mit ausscheidungen sowieso nicht in beruehrung kommen medis darfst du nicht mehr verabreichen wenn ihr infusions pflichtige bewohner/patienten hast darfst du auch nicht mehr anhaengen und stoma pflege is auch nicht mehr so mein arbeitgeber zu mir ... Koenne ja kurven schreiben ...
Nun gut waehre wegen meiner vorgeschichten ja eh ins BV gegangen egal was ich gearbeitet haette ...

LG Jolinchen

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Re: Frage !!

Antwort von naddel1988 am 21.04.2013, 12:20 Uhr

Ich hoffe ich kriege das auch weil die letzten male hab ich gearbeitet und dann immer Blutungen bekommen Naja unsomit die fehlgeburt und davor hab ich wieder Angst und jetzt will ich morgen mit meiner Ärztin sprechen hoffe das klappt

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