März 2012 Mamis

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Geschrieben von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 13:59 Uhr

Info Elterngeld

Nachdem mich gestern einige Beiträge aus anderen Monatsforen und auch der online abrufbare Elterngeldantrag ziemlich verwirrt haben, hab ich mal ne E-Mail an die für mich zuständige Elterngeldstelle geschrieben. Ich war nach all der Verwirrung der Meinung, man kann nur für 12 Monate volles oder für 24 Monate halbes Elterngeld bekommen und müsste sich das dann eben selber einteilen.
Hätte gar nicht gerechnet, ne Antwort zu kriegen, aber oh wunder, da ist sie:



gerne beantworte ich die Fragen aus der e-mail zum Bundeselterngeld.

Zur Aufteilung/Auszahlungsvarianten sind als Wahlmöglichkeiten (Punkt 12 des Elterngeldantrages):

1. Auszahlung des zustehenden Elterngeldes von 1.-12. Lebensmonat (ganzer Monatsbetrag bis zum 1. Geburtstag des Kindes)
2. Halbierung ab einem bestimmten Lebensmonat, d.h. man lässt sich die Hälfte des zustehenden Elterngeld-Monatsbetrages innerhalb des Bezugszeitraumes
(i.d.R. 1. - 12. LM) auszahlen, die andere Hälfte nach dem Bezugszeitraum
bei dieser Möglichkeit kann man jeden gewünschten Zeitraum erreichen entsprechend der Lebensmonate des Kindes

in Ihrem Fall konkret:
bei 18 Monaten - Halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit ab dem 7.Lebensmonat bedeutet: bis zum 6. LM erhalten Sie den Elterngeldbetrag in voller Höhe
(ca. 65% des vorherigen Nettolohnes) und ab dem 7.LM erhalten Sie die Hälfte dieses Betrages für insgesamt 12 weitere Lebensmonate (6+12)

bei 15 Monaten - Halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit ab dem 10.Lebensmonat bedeutet bis zum 9. LM erhalten Sie den Elterngeldbetrag in voller Höhe
(ca. 65% des vorherigen Nettolohnes) und ab dem 10.LM erhalten Sie die Hälfte dieses Betrages für insgesamt 6 weitere Lebensmonate (9+6)

Die Summe des Auszahlungsbetrages bleibt insgesamt immer gleich.

Der (Ehe-)Partner hat innerhalb der ersten 14 Lebensmonate einen eigenen Anspruch auf Elterngeld für (mindestens) 2 Lebensmonate, wenn die Mutter ihren (Maximal-)Anspruch von 12 Lebenmonaten beantragt. Dieser ist gleichzeitig mit dem Bezug von Elterngeld der Mutter möglich.



Gut, ne? Jetzt weiß ich wenigstens definitiv bescheid und bei der Gelegenheit sag ich nochmal, dass ich es hasse, wenn irgendwelches Halbwissen verbreitet wird, mit dem andere Leute nur verunsichert werden!

 
12 Antworten:

Re: Info Elterngeld

Antwort von Krümmel12, 17. SSW am 06.10.2011, 14:07 Uhr

ich hoffe es wissen auch alle das wenn man Mutterschutzgeld bekommt dieses auf das Elterngeld angerechnet wird. d.h. man bekommt es nicht 12 monate sondern eigentlich nur 10 da die ersten 2 LM mit dem Mutterschutzgeld abgeglichen sind.

Grüße

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 14:11 Uhr

Also ich weiß es.
Mich hatte, wie gesagt, nur verunsichert, dass man im Elterngeld-Antrag nur angeben kann entweder 12 Monate voller Betrag oder 24 Monate halber Betrag und in dem SWN-Forum auch einige das bejahten.
Dann hätte ich ja entweder von meinen 12 Monaten vollem Betrag immer was weglegen müssen für die folgenden 3 oder 6 Monate oder hätte gleich nur die Hälfte gekriegt.
Aber so isses natürlich super.

Dass es letztlich insgesamt nicht mehr wird, is mir auch klar, nur ist mir halt lieber, jeden Monat nen gleichen Betrag zu bekommen, als für später was aufzuheben.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Vega, 17. SSW am 06.10.2011, 14:42 Uhr

Das ist ja mal eine tolle Nachricht. Da kann man sich doch noch absichern, dass man auch wirklich die geplante Elternzeit lang Geld bekommt. Würde nämlich gerne etwa 1,5 Jahre zu Hause bleiben.

Wusste ich nicht, find ich aber prima!

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 14:45 Uhr

Aber nicht vergessen, der Gesamtbetrag bleibt letztlich der gleiche, man kriegt halt aber jeden Monat was und steht nicht nach einem Jahr mit nix (oder dem vorher weggelegten) da.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Vega, 17. SSW am 06.10.2011, 15:07 Uhr

Ja, das ist schon klar.
Aber wenn man das so regeln kann ist das echt toll.
Bevor ich jetzt für 1 Jahr beantrage und dann den Rest der Elternzeit kein Geld hab oder ich für 2 Jahre beantrage und dann evtl. Probleme mit dem dann vermutlich schon vorher wieder vorhandenen regulären Lohn bekomme, teile ich das auch lieber auf.

Hoffentlich ist das nicht nur ein Entgegenkommen deiner Behörde, sondern gilt für alle.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 15:18 Uhr

Hm, das weiß ich natürlich nicht, aber du kannst ja mal bei deiner zuständigen Kasse nachfragen.

Ich bin zugegebenermaßen immer noch ein wenig platt, dass man VOM AMT so ne nette und ausführliche Antwort erhält. Hatte gedacht, ich krieg ein Infoblatt geschickt oder ne Aufforderung, nen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Wie sich die Zeiten ändern ...

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Vega, 17. SSW am 06.10.2011, 15:50 Uhr

Ich glaube, da müssen viele Leute ihre Meinung ändern.
Leider ist es allzu oft so, dass man sofort voll mit Vorurteilen ist, wenn man nur das Wort Amt hört. Noch schlimmer ist im allgemeinen ja der Begriff "Beamter"
Ich finde das schlimm, meine Schreiben sind (trotz völliger Überlastung) immer nett. Klar gibt es auch überall noch diese "speziellen" Sachbearbeiter, aber es freut mich, dass du da etwas positives mitnehmen konntest.

Bei mir war es tatsächlich mal so, dass ein Mann zu mir kam, mir sein Problem geschildert hat und mir am Ende des Gespräches erzählt hat, dass er sich vorher bei anderen Mitarbeitern erkundigt hat, ob ich denn nett sei. Erst, als ihm dies von allen bestätigt wurde hat er sich getraut zu mir zu kommen. Der hatte solche Angst vor Behörden.

DAS finde ich wirklich schlimm, denn dieses Verhalten zeigt ja, dass er es auch ganz anders kennt. Ist jetzt aber auch ziemlich OT.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 16:00 Uhr

Ich hab beruflich ziemlich viel mit Gerichten deutschlandweit zu tun und viele sind sehr nett, bei anderen traut man sich dagegen fast nicht, anzurufen. Aus meiner Erfahrung sind die netten hier eher in Bayern zu finden und die bösen in Thüringen. Da "mein" Amt in Thüringen ist, hab ich eben mit ner Klatsche gerechnet und ja, ich glaube jetzt wieder an das Gute!

Was bist du denn für ne "Beamte"?

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Vega, 17. SSW am 06.10.2011, 16:30 Uhr

Justiz in Bayern , bin aber ursprünglich aus B-W und damit schwäbisch geprägt

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Foxi23, 20. SSW am 06.10.2011, 16:35 Uhr

Ach neee, viell. haben wir schon mal telefoniert!

Ich bin irgendwie auch bayrisch geprägt, mein Opa stammt aus Westmittelfranken, Nähe Dinkelsbühl, vielleicht hab ich deswegen eher nen Draht zum bayrischen.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von hamnavoe, 16. SSW am 06.10.2011, 17:12 Uhr

Um mal zum Thema zurück zu kommen... Wer länger als ein Jahr Elternzeit machen möchte und verheiratet ist, sollte auf jeden Fall die von Foxi vorgestellte Variante mit dem Splitten des Geldes wählen, also z.B. 24 Monate bei halben Geld oder eine andere Aufteilung.
Und zwar aus finanziellen Gründen. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heisst, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, wird das gesamte Einkommen des Haushalt zusammengerechnet, daraus der Steuersatz berechnet und dann das zu versteuernde Einkommen (also üblicherweise das das Ehemanns) damit versteuert. Man muss also in der Regel nachzahlen.
Wer 24 Monate lang halbes Geld kriegt, hat also aufs Jahr gerechnet ein geringeres Gesamteinkommen und damit einen niedrigeren Steuersatz und muss weniger zurückzahlen, als jemand der 12 Monate volles Elterngeld nimmt. Aufteilen des Elterngeldes bei mehr als 12 Monaten Elternzeit kann also bares Geld bedeuten.

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Re: Info Elterngeld

Antwort von Mel+3, 17. SSW am 06.10.2011, 21:30 Uhr

Das hätte ich mal vor 2 Jahren wissen müssen
Die Erfahrung mußte ich leider auch machen.

Aber danke für die Auskünfte in diesem Posting. Sie erleichtern mir gerade einiges da ich nach 17. Monaten wieder arbeiten gehen muß.

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