Geschrieben von Maria2886, 30. SSW am 08.02.2022, 14:36 Uhr |
Krankenversicherung und Elterngeld
Hallo zusammen,
ich versuch grad mich mit dem Papierkram vertraut zu machen … Da sind mir jetzt folgende Fragen gekommen. Vielleicht weiß da jemand von euch Bescheid:
Zur gesetzlichen Krankenversicherung:
Kann ich mich während der Elternzeit über meinen Mann mitversichern, bzw. macht das Sinn? Wenn ich das richtig verstanden hab, kann ich in die Familienversicherung, wenn ich monatlich nicht mehr als 450€ verdiene- Elterngeld ausgenommen. Heißt solange ich in Elternzeit bin und gar nicht arbeite wäre das ja erfüllt?
Aber sobald ich nach der Elternzeit wieder arbeite, muss ich mich dann ja wieder selbst versichern. Macht das dann überhaupt Sinn für 1 maximal 2 Jahre?
Wie ist da euer Plan?
Und zum Elterngeldantrag:
Da gibt’s die Frage ob man Entgeldersatzleistungen (oder so ähnlich ) bezogen hat. Beispiele wären Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Weiß jemand ob das Geld, das man im Beschäftigungsverbot bekommt auch unter diese Rubrik fällt???
Vielen Dank für eure Hilfe!
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von Maria2886 am 08.02.2022, 14:42 Uhr
Und noch ein Nachtrag:
Über welchen Elternteil wird der Nachwuchs krankenversichert falls beide eigenständig versichert bleiben?
Am besten über den, der keine bzw. weniger Elternzeit nimmt oder ist das egal?
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von Redge81, 31. SSW am 08.02.2022, 15:15 Uhr
Hi,
Also wir machen das mit der Familienversicherung so, ich bleibe ganz normal während der Elternzeit bei meiner Krankenkasse versichert, das Kind nehme ich ab Geburt dann auch zu meiner Versicherung. (Antrag dafür kann man schon mal ausfüllen und die fehlenden Unterlagen wie Geburtsurkunde nachreichen,) dann bekommt man auch zeitnah eine Versicherungskarte. Während des Bezugs von Elterngeld ist die Krankenversicherung so weit ich verstanden habe beitragsfrei.
Das Gehalt während des BV zahlt ja ganz normal dein Arbeitgeber, der kann sich das zurück holen, aber erst mal gilt es für dich als normaler Lohn,also keine Entgeldersatzleistung. Dafür bekommst du ja auch eine normale monatliche Abrechnung, die du beim Antrag auf Elterngeld zusammen mit den anderen Abrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt mit einreichst.
Mir hat ein Anruf bei der Elterrngeldstelle bei unserer Kreisverwaltung sehr geholfen. Ich habe dazu nämlich noch Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage... Und dann gilt man als selbstständig obwohl man ja gar nicht arbeitet... Also Beratung schadet nicht, bei uns war die Dame sehr nett und ist mit mir jeden Punkt auf dem Antrag durchgegangen.
Lg
Redgi
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von eislady, 30. SSW am 08.02.2022, 15:17 Uhr
Genau, wenn ihr verheiratet seid, kannst du in die Familienversicherung. Wenn ihr bei derselben Krankenkasse seid, geht das in der Regel völlig unkompliziert.
Aber rufe dazu am besten mal bei der Krankenkasse an. Die können dir ganz genau sagen was du für Möglichkeiten hast.
Zum Thema Beschäftigungsverbot: Keine Ahnung
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von eislady, 30. SSW am 08.02.2022, 15:20 Uhr
Beitragsfrei versichert bist du nur wenn du mit deinem regulären Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Wenn du drüber bist (also freiwillig gesetzlich versichert), dann zahlst du leider auch in Elternzeit den Mindestsatz.
(Es sei denn, du kannst in die Familienversicherung, was aber nur bei Verheirateten geht...)
Aber wie du schon sagst, einfach anrufen, die wissen Bescheid und beraten meist auch gern.
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von eislady, 30. SSW am 08.02.2022, 15:21 Uhr
Bei wem das Kind mit versichert wird, ist egal. Das Kind ist so oder so beitragsfrei.
Re: Krankenversicherung und Elterngeld
Antwort von Maria2886 am 08.02.2022, 15:50 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten!
Ihr habt mir damit schon sehr geholfen!
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