Geschrieben von HeyDu! am 20.01.2019, 19:30 Uhr |
Krankschreibung
Na hoffentlich bekommst Du keine Rückzahlungsaufforderung in einem Jahr.
Die Kasse wird sich wundern, dass die Gefahr erst nach der 12 SSW bestand.
Der AG hat die Gefährdunhsbeurteilung durchzuführen und nach neuster Rechtslage umzusetzen an einen ungefährlichen Platz.
Hat er keinen, darf er das generelle BV aussprechen. Wie will er begründen, dass aktuell für Dich keine Gefahr besteht aber ab Stichtag x schon?
Du kannst dann nichts dafür, wenn das BV angezweifelt wird aber den Schaden hast Du finanziell halt dennoch.
Lg
- Krankschreibung - Maja 28 20.01.19, 17:19
- Re: Krankschreibung - HeyDu!, 5. SSW 20.01.19, 17:28
- Re: Krankschreibung - Maja 28 20.01.19, 19:00
- Re: Krankschreibung - HeyDu!, 5. SSW 20.01.19, 19:11
- Re: Krankschreibung - Maja 28 20.01.19, 19:25
- Re: Krankschreibung - HeyDu! 20.01.19, 19:30
- Re: Krankschreibung - LittleT, 6. SSW 20.01.19, 19:54
- Re: Krankschreibung - iffetz 20.01.19, 20:54
- Re: Krankschreibung - HeyDu!, 5. SSW 20.01.19, 17:28