Geschrieben von Josie.w am 21.01.2017, 12:16 Uhr |
Krankschreibungen - Krankengeld.
Also ich hatte den Fall anfang 2016.
Ich war 7 Wochen am Stück krankgeschrieben,hatte in dem Zeitraum aber 2 verschiedene Krankheiten und die Zeit zählt trotzdem mit,auch wenn man verschiedene Krankheiten hat,habe also nach 6 Wochen Krankengeld bekommen.
Wenn du zwischendurch 1 Tag arbeiten gehst,dann wieder eine krankmeldung bekommst zählt es neu.
Solltest du aber zb 5 Wochen krankgeschrieben sein mit der Diagnose Ischias und danach bekommst du ohne Unterbrechung,also direkt nach den 5 Wochen, wieder eine krankmeldung wegen Übelkeit zählt es weiter und du bekommst dann Krankengeld von der KK. Und ja das wird dann mit zum Elterngeld berechnet.
- Krankschreibungen - Krankengeld. - Schlumpi2982, 30. SSW 21.01.17, 11:36
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Casper93, 30. SSW 21.01.17, 11:55
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - red_apple 21.01.17, 11:55
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Casper93, 30. SSW 21.01.17, 12:03
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Josie.w 21.01.17, 12:16
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona, 31. SSW 21.01.17, 12:31
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona 21.01.17, 12:34
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Charo258 22.01.17, 17:18
- Re: Krankschreibungen - Krankengeld. - Estepona 22.01.17, 18:27