August 2010 Mamis

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Geschrieben von idalova74, 34. SSW am 23.06.2010, 15:51 Uhr

mich mal einschleich

Hallo,

also in unserem Kinderladen haben wir das gleich zu Beginn vertraglich geregelt. Wenn die Eltern einen Vertrag mit uns abschließen geben sie uns die Erlaubnis, dass ein/e Zahnarzt/in zwei mal im Jahr in unserem beisein den Kindern in den Mund gucken darf. Es gibt aber auch Bundesländer in dennen Kinder die eine öffentliche Einrichtung besuchen dann auch vom Gesundheitsdienst ohne extra Einwilligung untersucht werden dürfen.
Es wäre schon ganz gut wenn die Erzieherinnen eurer Einrichtung einen kleinen Zettel aufhängen würden bevor der Zahnarzt kommt, manchmal haben Eltern doch ein paar Fagen oder?

lg
vanessa

 
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