Januar 2012 Mamis

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Geschrieben von hopefullybabysoon am 18.12.2011, 23:49 Uhr

muschugesetz

Das bedeutet, wenn man beispielsweise als Entbindungstermin den 01.01.2012 hat und das Baby danach kommt, dass man acht Wochen hat, demnach bis zum 25.02.2012.

Wenn das Baby aber nur einen Tag früher kommt, beispielsweise am 29.12. hat man 12 Wochen Mutterschutz, demnach bis zum 21.03.2012.

Das ist insofern wichtig, weil es auch das Elterngeld beeinflusst.

Wenn der Partner 12 Monate nehmen möchte und man selbst nur den Mutterschutz Zuhause bleiben möchte, dann bekommt der Partner aber nur elf Monate, weil die Frau 12 Wochen Mutterschutz hat und zwangsläufig 3 Monate Elternzeit.

 
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