Geschrieben von Happily am 05.09.2017, 19:56 Uhr |
Mutterschutzgesetz
Sobald Deine Arbeitgeber von der SSW weiß, darf er Dich nicht an Sonn- und Feiertagen sowie nachts einsetzen. Überstunden darf er Dir auch nicht durchgehen lassen. Unabhängig davon, ob Du trotzdem willst.
Ich glaube Konsequenzen hat nur Dein Arbeitgeber zu befürchten bei Zuwiderhandlung.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Mutterschutzgesetz - Marie88m, 13. SSW 05.09.17, 19:40
- Re: Mutterschutzgesetz - Happily 05.09.17, 19:56
- Re: Mutterschutzgesetz - Zwergi2018, 14. SSW 06.09.17, 8:36
- Re: Mutterschutzgesetz - Sweetlife, 15. SSW 07.09.17, 15:20
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