März 2011 Mamis

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Geschrieben von Chaosprinzessin, 28. SSW am 01.12.2010, 14:47 Uhr

@Reiskörnchen

Komisch, dass die Bundesstiftung "Mutter und Kind", von der das Geld schließlich kommt, aber selbst als Voraussetzung angibt, dass eine Notlage vorliegen muss ;-)

"Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung werden unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:

•Die schwangere Frau hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
•es liegt eine Notlage vor,
•der Antrag wird vor der Entbindung bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt und
•die Hilfe ist auf andere Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung."

 
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