März 2015 Mamis

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von Erbsenmaus, 33. SSW  am 04.02.2015, 21:49 Uhr

Schon wieder Elterngeld, aber diesmal Thema Steuererklärung

Alle die, die neben Ihrem Job ein Gewerbe/eine Teilselbstständigkeit haben müssen zusätzlich einen/die Steuerbescheide einreichen. Die, die "nur" unselbständig angestellt sind, reichen nur die Gehaltsabrechnungen ein und alles istgut.

LG Erbsenmaus

 
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