von kleineBlume89, 31. SSW am 23.01.2017, 14:27 Uhr |
Teil-BV
Huhu Mädels,
da ich seit Wochen schon Schmerzen beim langen Sitzen habe und sich ein kleiner Trichter am Gebärmutterhals gebildet hat, möchte mir mein FA gern ein Teil-BV erteilen. Ich würde es auch gerne annehmen, da ich wirklich nicht länger als vier Stunden sitzen kann. Da ich im Büro arbeite, hab ich nicht viele Möglichkeiten dies anders zu gestalten. Nun hab ich natürlich Angst, dass ich dadurch finanzielle Einbußen mache. Könnt ihr mir sagen, ob man bei einem Teil-BV auch vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat?!
Versteht mich nicht falsch. Die Gesundheit meiner Tochter geht natürlich vor. Aber leider sind die Finanzen auch nicht ganz unwichtig.
Re: Teil-BV
Antwort von Saskia95 am 23.01.2017, 14:32 Uhr
Hey ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube ein Teil bezahlt dann die Krankenkasse. Kann es dir aber nicht genau sagen.
Re: Teil-BV
Antwort von Charo258 am 23.01.2017, 14:35 Uhr
Bei einem Festgehalt hast du 0 einbußen. Hast du bis jetzt z.b. Fix 3000 brutto hast du das genauso weiterhin egal wie lange du arbeitest. Bei flexgehalt z.b. Schicht oder Provision wird fürs elterngeld der Durchschnitt der letzten 12 Monate hergenommen, das kann dann ein bissl weniger sein.
Re: Teil-BV
Antwort von Charo258 am 23.01.2017, 14:39 Uhr
Das gehalt kommt weiterhin wie bisher voll vom arbeitgeber. Gleiche Abrechnung wie bisher. Dein ag hat auch keine Nachteile der bekommt seine differenz von teilzeit auf vollzeit inkl aller lohnnebenkosten von der kk erstattet. Also finanziell win win Situation ausser dass der ag halt für deine weniger arbeit jemand als Ausgleich finden muss.
Re: Teil-BV
Antwort von kleineBlume89 am 23.01.2017, 14:46 Uhr
Vielen Dank
Ich arbeite im öffentlichen Dienst (keine Beamte)