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Geschrieben von Sternschnuppe!, 25. SSW am 22.02.2019, 15:22 Uhr

Thema Elterngeld

Hallo ihr lieben wer kennt sich mit Elterngeld aus hoffe ich bin hier richtig.
Folgendes:
Meine Tochter kam 17.02.17 zur Welt. Habe daher 2 Jahre elternzeit und Elterngeld genommen. Da ich bonusmonate noch habe werde ich am 16.04.19 wieder arbeiten aber Elterngeld bekomme ich trotzdem bis Ende August wegen den bonusmonaten. Ich bin jetzt mit dem zweiten Kind schwanger und gehe in den Mutterschutz am 3.5.19 und ET ist der 14.6.19
Was passiert mit den bonusmonaten wo ich mein zweites Kind bekomme und sich mein Elterngeld überschneidet? Oder hört dann das vom ersten Kind Elterngeld auf und fängt automatisch das vom zweiten Kind oder bekomme ich beides?
Und die nächste Frage wäre natürlich wieviel bekomme ich Elterngeld vom zweiten Kind? Ich hoffe jemand kann mir helfen
Lg

 
2 Antworten:

Re: Thema Elterngeld

Antwort von Felica am 22.02.2019, 19:28 Uhr

Dann hast du ein Problem, bzw du und dein Mann.

Aber irgendwas passt bei deinen Daten nicht. mit 2 Jahren EZ und Geburtstermin 17.02.17 bist du seit fast einer Woche aus der EZ raus. EG wäre dann lange durch, auch mit Bonusmonate. Also gehe ich davon aus du meinst nicht 17.02.17 sondern 17.02.18. Damit wäre dein erstes Kind gerade 1 Jahr als geworden, du noch ein Jahr in EZ, das EG würde dann auch noch laufen.

Nimmt dein Mann auch die Partnerschaftsbonusmonate? Falls ja, scheiße. Falls nein, super. ist wenigstens etwas.

Jetzt zur Problematik. seit ihr beide in den Partnerschaftsbonusmonaten, müsst ihr beide zu 100% die Bedingungen für das EG erfüllen. Erfüllt ihr es nicht beide, oder nur einer von euch es nicht, und da langt es das derjenige nur einen Tag raus ist, dann fallen die Bponusmonate ersatzlos weg, ihr müsstet das EG zurück zahlen für den Zeitraum. Selbst dann wenn wie gesagt der andere alles erfüllt. Dein Problem ist der Mutterschutz. Denn, um das volle Mutterschaftsgeld vom AG zu bekommen, musst du die laufende EZ am Tag vor dem Mutterschutz beenden. Damit bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld vom AG und den Teil von der KK in Höhe VZ wie beim ersten Kind. Heißt also zum 2.05. Ab de, 3.05 wenn dein Mutterschutz beginnt, würde eben der VZ-Vertrag wieder gelten und damit kannst du die Bedingungen für das EG nicht mehr erfüllen. Denn mehr wie 30 Std die Woche darf man in der EZ nicht arbeiten, bei den Bonusmonaten ist es sogar noch enger. Beendest du die EZ nicht zum neuen Mutterschutz, dann laufen neuer Mutterschutz und EG und Ez vom älteren Kind gleichzeitig. Du würdest dann nur Mutterschutzgeld in Höhe TZ bekommen von AG und KK. Aber, das Mutterschutzgeld würde beim EG angerechnet werden, es also kürzen. Gleiches dann mit dem EG für das zweite Kind. Du hättest also deutlich weniger raus.

Mein Rat wäre, wenn dein Mann seine beiden Monate EG noch nicht genommen hat, rufe Montag bei der EG-Kasse an und lasse dich beraten. Das beste dürfte sein das EG Plus in Basis-EG wandeln zu lassen, jedenfalls alles was über den 14ten Lebensmonat hinaus geht. Auf die Partnerschaftsbonusmonate zu verzichten und dein Mann nimmt entweder seine beiden Monate oder wenn durch die Splittung bei dir welche übrig sind, übernimmt er diese. Du beendest die EZ wie geplant zum neuen Mutterschutz, bekommst volles Mutterschaftsgeld und dein Mann nimmt eben statt Partnerschaftsbonusmonate nur EG Plus.

Du würdest dann beim neuen EG das gleiche bekommen wie jetzt beim älteren Kind, denn Mutterschutzzeit wird genauso ausgeklammert wie längstens 14 Monate EG. Hättest also keinerlei Nullrunden, dafür aber zudem noch 10% Geschwisterbonus oben drauf bis Kind 1 dann 3 Jahre alt wird. Da du dann raus bist aus dem EG, wird das Mutterschutzgeld und das EG vom zweiten Kind, nicht auf das EG vom ersten angerechnet. Dein Mann muss dann nur seine Bedingungen beim EG für das erste Kind erfüllen.

Lass dich da aber am besten Montag wie gesagt beraten, es eilt denn die brauchen nicht selten 6-8 Wochen für die Bearbeitung. Da EG im voraus gezahlt wird wird es also eng. Denn ist der Monat mal angelaufen, könnt ihr daran nichts mehr ändern.

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Re: Thema Elterngeld

Antwort von Schafinchen, 27. SSW am 23.02.2019, 8:25 Uhr

Ist doch sehr komplex. Würde mich beraten lassen. Kann man z.b. auch bei Donum Vitae e.V. wenn man die in der Nähe hat

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