Geschrieben von Blömsche am 13.07.2017, 12:42 Uhr |
Urlaubs Anspruch
Ich hatte ja nur ein Jahr, daher noch den kompletten Resturlaub.
Bei unseren Langzeitkrankenfällen hier ist es so, dass der Urlaub aus dem Vor-Vor-Jahr nicht komplett verfällt, man behält den Anspruch auf den nicht genommen gesetzlichen Urlaub. Alles, was vom Tarif her darüber hinaus ging, ist weg.
Gesetzlicher: 24 Tage. Unser Tarifvertrag: 30 Tage.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei EZ Fällen auch so gehandhabt wird.
Schaue mal auf deinen letzten Lohnzettel vor dem Mutterschaftsurlaub, was du an Resttagen dort stehen hast. Danach würde ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen, wieviel du noch Rest hast.
Je nach Größe deiner Firma könntest du auch den Betriebsrat fragen, was dir zusteht.
- Urlaubs Anspruch - Delale 13.06.17, 0:05
- Re: Urlaubs Anspruch - Cojote 16.06.17, 14:00
- Re: Urlaubs Anspruch - Blömsche 13.07.17, 12:42