August 2010 Mamis

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Geschrieben von Muttelie, 10. SSW am 21.01.2010, 19:22 Uhr

Wann muß man den Abeitgeber informieren

Habt Ihr es schon an der Arbeit gesagt?
Bin heute ständig gefragt wurden, was mit mir los ist, ich wäre soooo blaß... ich glaube so langsam sieht man es mir an.

Bin nun am Überlegen wann der richtige Zeitpunkt fürs Outing ist. Zumal die Urlaubsplanung losgeht. Bin ab 10.07.10 schon im Mutterschutz. Ach ich weiß nicht so recht.

 
14 Antworten:

Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von emanskii, 11. SSW am 21.01.2010, 19:44 Uhr

Hm. ich weiß nich ab wann man verpflichtet ist dem AG Bescheid zu geben.

Ich hab sofort was gesagt, damit ich aus der Nachtschicht rauskam. Nach der FG wollte ich nichts riskieren.
Inzwischen sieht man es mir auch an, ich hätte es nicht länger verbergen können.

Urlaubsplanung ist bei uns schon seit Dezember durch. Man wird ja den Urlaub nur anteilig bekommen. Meinen "Löwenanteil" hab ich nach dem Mutterschutz geplant. Da wusste ich es ja noch nicht. Wird der dann gutgeschrieben oder wie läuft das?

LG

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von PizzaConnection, 13. SSW am 21.01.2010, 19:47 Uhr

Ich habe mal beim Rechtsanwalt nachgefragt und der sagt...bis zur 12. Woche soll man dem Arbeitgeber bescheid geben!!

Das habe ich dann auch so gemacht!!

GLG Steffi

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Shamay89, 10. SSW am 21.01.2010, 20:02 Uhr

Mein Chef weiß es auch schon und er war mir sehr dankbar, dass ich es relativ bald gesagt habe. So kann er besser planen und Ersatz einstellen.

LG

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Muttelie, 10. SSW am 21.01.2010, 20:05 Uhr

Ich dachte den anteiligen Urlaub muß man noch vor dem MuSchu nehmen?

Zwölfte Woche, dann muß ich es ja wirklich bald sagen.

Nochmal ne Frage zur genauen SSW.
Mein ET ist der 21.08.10 ein Samstag. Dann bin ich doch jetzt 10 Woche und komme am Samstag in die 11
Richtig gerechnet?

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Shamay89, 10. SSW am 21.01.2010, 20:07 Uhr

Richtig gerechnet!

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Muttelie, 10. SSW am 21.01.2010, 20:22 Uhr

DANKE
*stolzbin*

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von InesG, 11. SSW am 21.01.2010, 20:26 Uhr

Es gibt keinen Zeitpunkt bis wann man es gesagt haben muß, aber man soll es sagen sobald man es weiß.

Ich hab es meiner Chefin auch noch nicht gesagt, da sie sehr launisch ist und mir wahrscheinlich aus Trotz meinen Lehrgang gestrichen hätte. Nun bin ich diese und nächste Woche zum Lehrgang, dann eine Woche auf Arbeit und nochmal 2Wochen zum Lehrgang.
Ich bin am überlegen ob ich nächste Woche mal abends auf Arbeit gehe und es ihr sage oder erst in der Woche wenn ich wieder arbeiten bin.

Liebe Grüße

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Gänseblümchen82, 10. SSW am 21.01.2010, 20:39 Uhr

Ich habe meinen Arbeitgeber am Dienstag informiert. Er hat auch gut reagiert. So wie er sich heute äußerte ist es wohl so, dass man, wenn man am 01.07. noch arbeitet, Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hat.

Da mein Vertrag eh auslaufen wird, werde ich schauen, dass ich vor dem MuSchu auch noch etwas Urlaub nehme.

Meine Ärztin hat übrigens gesagt, dass ich allein entscheide, wann ich den AG informiere. Eine Pflicht gibt es da nicht. (§5 MuSchG glaub ich)

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Muttelie, 10. SSW am 21.01.2010, 20:48 Uhr

Bist Du Dir sicher mit den vollen Jahresurlaub?
Ich dachte man bekommt ihn anteilig für die Monate, die man noch da ist.

Da hätte ich ja noch 6 Wochen Urlaub und würde ab 10.7.10 in MuSchu gehen.

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Gänseblümchen82, 10. SSW am 21.01.2010, 20:52 Uhr

Also ich hab extra nochmal nachgefragt....sieht so aus. Dabei stand auch noch einen Kollegin die im Betriebsrat ist. Die sind da auch irgendwie über ein anderes Thema drauf gekommen. Habt ihr einen BR? Vielleicht einfach mal da fragen. Von den Auszubildenden kenn ich das auch so.

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Nachtrag

Antwort von Gänseblümchen82, 10. SSW am 21.01.2010, 21:01 Uhr

Hab gerade ein wenig gegoogelt. Anscheinend wird der Urlaubsanspruch in der Elternzeit anteilig gekürzt, also, bei mir z.b. ab Mitte Oktober, da dann der MuSchu endet und EZ anfängt....

oh mann ist das alles schwierig. Aber wenn mein Chef das selbst nicht weiß, binde ich es ihm auch nicht auf die Nase. Ich stell einfach mal meinen Antrag mit den normalen 30 Tagen, gucken was passiert.

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Urlaubsanspruch

Antwort von SEAGLD am 22.01.2010, 11:21 Uhr

Hallo,

also Urlaubsanspruch hat man bis zum Ende des Monats in dem der Mutterschutz endet.

Sprich, wenn der Mutterschutz am 02.07.2010 beginnt, dann hat man Urlaubsanspruch bis 31.10.2010 - also VOLLE 10 Monate.
Der Urlaub bis zum Mutterschutz MUSS vor dem Mutterschutz gewährt werden, wenn man ihn nehmen möchte (in dem Beispiel also der Urlaubsanspruch für 6 volle Monate) - der Urlaubsanspruch der während des Mutterschutzes anfällt muss der Arbeitgeber erst nach dem Mutterschutz gewähren, kann aber auch vorher.
Urlaub welcher nicht genommen werden KONNTE - also weil der Arbeitgeber es nicht genehmigt hat, darf NICHT verfallen - auch nicht im nächsten Jahr nach dem 31.03. oder so, und auch nicht wenn man 3 Jahre in Elternzeit geht.


LG Sabine

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Augustine2010, 12. SSW am 22.01.2010, 12:04 Uhr

Also ich würde es immer rel. bald sagen.

Der AG muss sich ja auch drauf einstellen, planen etc... Außerdem versteht man dann evtl. Ausfälle, Problem oder so besser und kann Rücksicht auf Dich nehmen.

Da ich selbst Arbeitgeberin für 4 Frauen bin, würde ich es nicht schön finden, wenn mir wochenlang nichts gesagt werden würde....

Falls eine FG passiert (und demzufolge dann auch eine Krankschriebung folgt), könnte man auch das besser verstehen und die Kollegin gut auffangen, entlasten usw..

Also warte nicht zu lange- ist einfach fairer.

Nur Mut!

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Re: Wann muß man den Abeitgeber informieren

Antwort von Marie&Sarah, 13. SSW am 22.01.2010, 14:28 Uhr

ich habe es meinem direkten Vorgesetzen gesagt (in der 11. SSW), aber eigentlich noch im Vertrauen. D. H. offiziell an die Personalabteilung habe ich es noch nicht weitergegeben, das mache ich erst nach dem nächsten Termin, dann bin ich in der 13+0 SSW. Da ich auch schon 4 FGen hatte, bin ich da schon etwas verhalten, denn wenn jetzt je noch was passieren sollte, habe ich Bedenken, dass das für zukünftige Bewerbungen problematisch sein könnte, wenn die davon ausgehen, dass man Kinder plant.
Ich arbeite in einem recht grossen Unternehmen, wo man ganz gut die Vertretung bei Krankheit regeln kann und auch für die Wiederbesetzung ist dann genug Zeit. Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Regelung, bis wann man es sagen muss, es geht lediglich darum, dass die Mutterschutz-Bestimmungen vorher nicht greifen, grad wenn man Schicht arbeitet oder so. Aber das trifft bei mir nicht zu. Meine FÄ hatte mich krank geschrieben, weil ich im Stehen arbeite und Blutungen hatte.
Liebe Grüße
Anja (ab heute 13. SSW *freu*)

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