von Romy88, 21. SSW am 01.03.2016, 8:50 Uhr |
Wieder arbeiten
Hallo ihr , ich weiß grad nicht was ich machen soll :(
Hatte bis z 20. ssw Beschäftigungsverbot da ich Erzieherin bin und Muss quasi nach meinem Urlaub wieder los .. Habe aber so mit Rückenschmerzen zu kämpfen nun das ich mir das nicht vorstellen kann :( was meint ihr , wo soll ich mich da melden wegen ?
Re: Wieder arbeiten
Antwort von Annimais, 21. SSW am 01.03.2016, 9:00 Uhr
Guten Morgen,
soviel wie ich weiß, dürfen Erzieher nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen. Bitte stelle dich deinem Betriebsarzt vor. Viel Glück!
Re: Wieder arbeiten
Antwort von lilke am 01.03.2016, 9:01 Uhr
Wenn Du Rückenprobleme hast, dann geh zum HA und hol Dir ggf. eine Krankmeldung. Das ist halt doof, weil nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld, wenn du das bis zum Ende der Schwangerschaft brauchst...
Wird mal als Erzieher denn nicht bis zum Ende der Schwangerschaft ins BV geschickt? Ich kenne mich da nicht so aus. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass da die 20. Woche so eine magische Grenze ist.
Wenn Du noch im Kleinkindbereich arbeitest und die Kinder den halben Tag rumschleppst, wäre das auf jeden Fall noch ein Kandidat für BV, denn das darfst du nach dem Mutterschutzgesetz nicht machen müssen. Ggf. mal mit dem Betriebsarzt reden?
Für ein BV muss die Gefährdung halt von deinem Job ausgehen. Also z.B. wegen gefährlicher Krankheiten, weil Du die Kinder rumschleppst oder auch in anderen Berufen, weil man den ganzen Tag stehen müsste, Berufskraftfahrer dürfen auch nicht mehr arbeiten usw.
Wenn das Problem Rückenbeschwerden sind, ist das eher eine Krankschreibung, denn dann ist ja dein Job nicht das gefährliche.
LG
Lilly
Re: Wieder arbeiten
Antwort von Romy88 am 01.03.2016, 9:02 Uhr
Mein Betriebs Arzt hat mir nur eins bis zur 20. ssw gegeben :/
Re: Wieder arbeiten
Antwort von Romy88 am 01.03.2016, 9:04 Uhr
Es ist der Rücken sowie Kopfschmerzen :/ es zieht überall da ich sehr zierlich bin .. Bei meinem 1. Sohn war ich direkt ganz raus :/ aber das entscheidet jeder Träger anders :(
Re: Wieder arbeiten
Antwort von lilke am 01.03.2016, 9:08 Uhr
Das kann eigentlich keine Entscheidung des Trägers sein, da gibt es Vorschriften für. Wenn Du bei deinem 1. Sohn draußen warst, dann muss das beim zweiten doch genauso sein. Frag mal unverbindlich beim Gewerbeaufsichtsamt nach welche Regelungen bei Euch und für dich gelten. Die sind dafür zuständig, wenn dein AG sich nicht an die Richtlinien hält.
LG
Lilly
Re: Wieder arbeiten
Antwort von Hany, 22. SSW am 01.03.2016, 9:20 Uhr
Bin auch erzieherin. (Im u 3 Bereich ) habe direkt das b v bekommen und das bis zum Ende! !!! Ich würde mal mit Frauen Arzt und Betriebs Arzt Evtl auch Chef oder Träger Leitung sprechen! ?
Alles gute dir: )
Re: Wieder arbeiten
Antwort von Annimais, 21. SSW am 01.03.2016, 11:23 Uhr
Liebe Romy,
spreche auf jeden Fall bei deinem Frauenarzt und Betriebsarzt vor. Eigentlich müssten die dir ein BV ausstellen. Halte uns auf den Laufenden!
Alles Gute!