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Geschrieben von HappyFamily2008 am 22.11.2019, 11:29 Uhr

Allgemeine Kindergeldfrage

Der Vater von meinem Sohn hat insgesamt 4 Kinder von 4 verschiedenen Frauen. Wie ist das mit dem Kindergeld? Kind 1 wohnt bei der Oma und bekommt Kindergeld, Kind 2 lebt bei der Mutter und bekommt Kindergeld, Kind 3 (mein Sohn) lebt bei mir und wir bekommen Kindergeld, Kind 4 lebt bei Mutter und Vater (also der Vater meines Kindes). Bekommt jedes Kind dann 204,00 € oder sind die ersten immer die Zählkinder?

Interessiert mich, weil ich gerade ein Beispiel gelesen habe, was mich gerade etwas verwirrt.

Danke

 
11 Antworten:

Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von sinchen71 am 22.11.2019, 11:33 Uhr

Hallo

Meines Wissens nach sind es zählkinder.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von Lennina am 22.11.2019, 11:35 Uhr

Ich denke, es kommt darauf an, das wievielte Kind es in der jeweiligen Familie ist. Das Kindergeld wird ja von der jeweiligen Mutter beantragt.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von HappyFamily2008 am 22.11.2019, 11:41 Uhr

Meines Wissens nach sind es alles Einzelkinder(Also meiner ist auf jeden Fall einer).

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von misses-cat am 22.11.2019, 11:46 Uhr

Für ihn sind das Zählkinder, wenn er zum Beispiel für das 4 Kind Kindergeld beantragt hat kann er die ersten drei angeben er bekommt dann das für das vierte.
Du kannst nur für eins Kindergeld bekommen also den Satz für ein Kind

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Re: Danke

Antwort von HappyFamily2008 am 22.11.2019, 11:58 Uhr

Jetzt habe ich es verstanden. Finde ich zwar irgendwie unfair den anderen Gegenüber, denn da zahlt er nicht mal Unterhalt, aber Kind Nummer 4 kann ja nichts dafür.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von Felica am 22.11.2019, 13:05 Uhr

Maßgeblich ist meines Wissens nach wer das Kindergeld beantragt hat. Hat der Vater sie drauf, bekommt er Kindergeld für 4 Kinder. Haben die jeweiligen Mütter das Kindergeld, dann Kindergeld für ein Kind.

Kann mich da aber irren.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von kattta am 22.11.2019, 13:09 Uhr

Seit wann wird das Kindergeld nur von den Müttern beantragt? Ist doch Quatsch

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von kattta am 22.11.2019, 13:10 Uhr

Ich denke Du hast völlig recht.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von Mädelsmama86 am 22.11.2019, 15:46 Uhr

Wird beim antrag nicht gefragt, ob noch weitere Kinder in Haushalt leben oder ob für weitere Kinder Kindergeld beantragt wurde?
Wenn ja kann er ja nicht angeben das für die drei anderen Kindergeld beantragt wurde (von ihm, da sie ja nicht beim ihm wohnen)
So würde sich mir erschliesen das nur für die kinder, wo man selbst beantragt hat und/oder die im Haushalt leben diese Regelung gilt.

So hoffe ihr könntet meinem Gedanken wir war folgen ;)

LG

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von Felica am 22.11.2019, 16:56 Uhr

Um Kindergeld zu beziehen müssen die Zählkinder nicht bei einem wohnen. Deshalb gelten die 3 anderen ja nur als Zählkinder. Es zählt nur das derjenige der Kindergeld beantragt, noch andere Kinder hat. Deshalb kann er, wenn er für ein Kind Kindergeld beantragt, die 3 anderen als Zählkinder aufnehmen und bekommt deshalb das höhere Kindergeld wie wenn alle 4 bei ihm leben. Beantragen dagegen die Mütter das Kindergeld, haben sie ja alle nur ein Kind. Er bekommt also für das was bei ihm wohnt 235 €, seine beiden Exfrauen dagegen jeweils nur 204 €. 204 € würden auch seine derzeitige bekommen wenn nicht er sondern sie das KG bekommt.

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Re: Allgemeine Kindergeldfrage

Antwort von Keksraupe am 22.11.2019, 18:39 Uhr

Genau so

Ist übrigens nur deshalb unfair, weil er keinen Unterhahlt zahlt

Ansonsten wäre das völlig ok, weil er ja auch für 3 weitere aufkommt

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