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Geschrieben von ergoteuse am 10.03.2018, 22:23 Uhr

Anrechnung von Elternzeit bei Rente

Mein Mann ist seit der Geburt von Kind 1 (2014, Kind 2 ist 2015 geboren) in Elternzeit. Ich habe kurz nach Geburt dieses Kindes Post von der Rentenversicherung bekommen, aus der ich nicht richtig schlau wurde. Daraufhin habe ich damals dort telefonisch angefragt, ob ich bzw. mein Mann irgendwas tun muss, um die Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet zu bekommen. Damals hieß es: Nein. Passt alles so.
Jetzt lese ich aber überall, dass wir bereits vor Antritt der Elternzeit entsprechende Anträge hätten stellen müssen.
Wer weiß, wie es ist und ob/ was zu tun ist?

 
3 Antworten:

Re: Anrechnung von Elternzeit bei Rente

Antwort von Gustavinchen am 10.03.2018, 22:28 Uhr

Bei uns war auch mein Mann in Elternzeit für 12 Monate. Entsprechend musste ich bei der Rentenversicherung einen Antrag einreichen, dass die Erziehungszeit bei ihm statt bei mir angerechnet wird. Ansonsten wäre diese automatisch auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben worden. Der Antrag war jetzt aber nicht wirklich schwierig...

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Re: Anrechnung von Elternzeit bei Rente

Antwort von leaelk am 11.03.2018, 6:49 Uhr

Hallo,
wir haben bei der Scheidung ein Formular zugeschickt bekommen, mit dem wir angeben mussten, wer die überwiegende Erziehung übernommen hat. Da war das älteste Kind aber schon 5,5 Jahre. Das mussten wir dann Beide unterschreiben.
Liebe Grüße
leaelk

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Re: Anrechnung von Elternzeit bei Rente

Antwort von Silene am 11.03.2018, 9:56 Uhr

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=228044
Die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben, wenn man keine Erklärung abgibt (dafür war das entsprechende Schreiben nach der Geburt). Am besten fragst du nochmal bei der Rentenversicherung nach.

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