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Geschrieben von sojamama am 16.04.2015, 10:32 Uhr

Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Hallo,

ich brauche mal Rat/Meinungen/Erfahrungen, was auch immer...

Wir haben einen relativ großen Garten. Meine Kinder sind 11 und 6 Jahre alt. Wir haben Schaukel mit Klettergerüst dran, wir haben ein Baumhaus, wir haben hier auch ziemliche Hanglage. Etliche Bäume, die auch zum Klettern einladen.
Nach unten zum Weg zwischen Nachbarhäusern und unserem Garten ist eine Mauer bzw. auch ein Gartentor, sodass wir auch hier reinkönnen und nicht nur "oben" an der Haustür. Dieses ist nicht abgeschlossen.

Soviel zu den Gegebenheiten.

Wie ist es, wenn wir Spielbesuch haben, dann ist es doch meine Aufsichtspflicht oder?
Seit Ihr da immer mit im Garten, wenn die Kinder Besuch haben? Wir wohnen oben im DG, d.h. ich kann den Garten nicht komplett einsehen, wenn ich oben bin.

Sind meine Kinder allein, dann dürfen sie sich frei bewegen im Garten, sie kennen sich aus, sie wissen, was sie dürfen und was nicht.
Ist Besuch da, bin ich auch nicht immer im Garten mit dabei, da ich 6-Jährigen schon zutraue auch mal allein zu spielen.

Jetzt ist es aber vermehrt vorgekommen, dass auch das Nachbarskind (fast 5) einfach so mal kommt, ohne dass ich es merke.
Wer ist dann verantwortlich? Auch ich oder?

Wie ist es aber, wenn die Nachbarin einfach kommt, hier spielt und keiner von uns ist da? Dann ist das doch hoffentlich nicht auch noch meine Verantwortung?
Ich mein, ich hab das ja nicht erlaubt, dass sie da einfach reinkommt....

Ebenso die kleine Schwester, die ist noch keine 2 Jahre alt. Die kommt auch immer einfach rein... jetzt hat deren Papa einfach mal aus Holz zwei so Schutzplatten gebaut und uns an die Baumhaustreppe sowie an den Kletterteil der Schaukel gehängt.
Einfach mal so, ohne unsere Erlaubnis kam er rein, hängte das Zeug da dran, damit seiner Tochter bei uns nichts passiert, wenn sie zu uns geht....

Wie macht Ihr das bzw. wie ist sowas eigentlich geregelt?

melli

 
49 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 10:39 Uhr

Die Kinder haben ohne deine Erlaubnis nichts in deinem Garten zu suchen. Das liegt in der Verantwortung deren Eltern.

Man könnte allenfalls diskutieren, ob es geschickter wäre, den Zugang zum Grundstück zu erschweren...aber man muss sich ja nicht hermetisch abschotten, Kinder können mein und dein schon auseinander halten.

Das da der Vater einfach reinlatscht und was "anbringt" geht gar nicht.

Ich sehe dich in keiner Verantwortung, wenn du noch nicht mal weißt, dass ein anderes Kind da ist.
Wenn spielbesuch da ist, musst du schon gucken und aufpassen aber in dem alter sicher nicht rund um die Uhr.

Ich persönlich würde zunächst mal das Gespräch mit den Nachbareltern suchen und die Problematik schildern.
Wenn es dich nicht stört, dass die Kinder zum Spielen kommen, dann sollte zumindest klar sein, dass sie zunächst bei dir schellen und fragen, ob es o.k. ist.

LG

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Rosinchen78 am 16.04.2015, 10:39 Uhr

HÄ??? Wiebitte was hat der fremde Vater gemacht?? Also ich würde ihm mal erzählen, dass euer Garten kein öffentlicher Spielplatz ist! Er kann doch nicht einfach bei euch Bretter hinhängen. Ich würde die Teile abhängen und ihm vor die Haustür stellen "mit Dank zurück". Der spinnt ja wohl ein bisschen ohne euch zu fragen.....

Ich würde das Tor absperren. Dann kannst du bestimmen, wann jemand rein kann und wann eben nicht.

Keine Ahnung wie das mit der Aufsichtspflicht ist. Meine Kinder dürfen auch mit Freundinnen alleine im Garten spielen, sie sind 4,5 J. 6 und 8 und da kann und will ich die Kinder doch nicht ständig überwachen.

LG Rosinchen

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Narni@ am 16.04.2015, 10:42 Uhr

Wenn spielkinder da sind hast du die Verantwortung. Wenn die Nachbarskinder einfach so kommen ist es nicht dein Bier. Allerdings würde ich das untere Tor abschließen. Und was an die spielgeräte anbauen lassen ohne Einverständnis geht gar nicht

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von RoteRose am 16.04.2015, 10:44 Uhr

Also zum einen liegt das an den Eltern der Nachbarskinder, dass sie besser auf ihre Kinder aufpassen und sie nicht unangemeldet zu euch in den Garten kommen.
Dann haben nämlich die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Und das der fremde Mann da einfach "Schutzbretter" an euren Sachen dran macht, geht mal gar nicht.

Ihr seid doch kein öffentlicher Spielplatz.

Ansonsten wenn du weißt, dass ein Besucherkind da ist und auch angekündigt wurde bzw. es auch einen Besuchstermin gibt, dann hast du auch die Aufsichtspflicht für das Kind.
So sehe ich das.

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Pamo am 16.04.2015, 10:44 Uhr

Die Bauten würde ich entfernen, gaaaanz lieb dem Papa zurückreichen ("Guckense mal, das hab ich bei uns im Garten gefunden, nicht dass das noch verloren geht") und dann ein fettes Schloss ans Tor machen plus ein kleines, feines Schild: "Privatgrundstück"

Bist du sicher, dass diese Familie nicht irrtümlich glaubt, dass es sich um ein öffentliches Grundstück handelt?

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Mir kam auch der Gedanke an einen seit Jahren gemeinschaftlich genutzten Garten

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 10:48 Uhr

Die AP schreibt, sie wohnt im OG.
Scheint also irgendwie mehreren Parteien zu gehören und vielleicht sind da Pseudorechte "gewachsen"...

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Charlie+Lola am 16.04.2015, 10:50 Uhr

ich wäre auch bei Besucherkinder nicht mit im Garten, hätte allerdings das Tor zugeschlossen.

Dem Vater vom Nachbarkind würde ich das genauso zurückbringen wie Pamo das geschrieben hat..........Nett freundlich und mit dem Hinweis das es kein öffentliches Grundstück ist.

Unser Nachbarkind rennt auch immer in unseren Garten, macht da nix, stört mich auch nicht. Aber nach anfänglicher Guckerei, was macht es da, nicht das es sich weh tut und und und. ............... ist es mir jetzt egal, das Kind ist jetzt 5 meine fast 11.

Meist kommt meine irgendwann rein weil sie mit ihr nicht spielen will.

Wenn ich das mitkriege das dann das Nachbarkind noch da ist schicke ich sie rüber. Aber ich renne nicht extra von oben nach unten nur um das Kind wieder heimzuschicken oder zu gucken ob es sich vielleicht verletzt.

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von bettina123 am 16.04.2015, 10:50 Uhr

Ähnliches Thema wurde auch im Kleinkindforum diskutiert, da hiess es dass man auch bei Abwesenheit die Verantwortung hätte. Ich würde auch das Gespräch mit den Nachbarn suchen, und klarstellen dass dir nicht wohl bei der Sache ist wenn die Kinder ohne dein Wissen euren Garten benutzen, gleiches gilt für den Vater.
Ich würde das Gartentor verschließen. Wird sich trotzdem Zugang verschafft, liegt es nicht in deiner Verantwortung sondern ist widerrechtliches Betreten deines Grundstückes.

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der Vater ist so...

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 10:55 Uhr

Erstmal danke für all Eure Rückmeldungen. Dann sehe ich das also ähnlich wie ihr, ich war wirklich erstaunt, was er sich diesmal geleistet hat... einfach mal rein und Schutzbretter anbringen.
Die Teile habe ich abgemacht, denn ich will nicht, dass meine Kinder diese ständig abnehmen müssen, nur um an IHRE Spielgeräte zu gelangen....

Er ist so. Er hat auch die große Straßenlampe an einer Seite mit dickem Tape abgeklebt, weil die so in sein Wohnzimmer blendet....

Ebenso stehen grundsätzliche SEINE Gäste vor unserer Garageneinfahrt... parken tut er und seine Frau (sie hat Anweisung von ihm, wie sie parken soll) ziemlich mittig des Weges, sodass die Anlieger "hinter" ihm nur mit Mühe vorbei kommen...

Er ist so, wohnte früher in einer ziemlich offenen WG, alles gehört jedem, jeder darf das Zeug des anderen nehmen, benutzen usw. Ich glaube so richtig an Regeln hält er sich nicht... will ihm aber nichts unterstellen.

Die Familie ist grundsätzlich nett, wir sitzen schon mal auf einen Kaffee zusammen oder grillen mal. Aber nicht so oft. Denn die Ansichten gehen von uns weiter auseinander.

Immerhin weiß ich jetzt, dass ich nicht allein so denke und es für sehr gewagt, schon unverschämt halte, wenn einfach einer in den Garten geht.

Zusperren wäre ne Lösung. Nur umständlich. Der Zugang wird oft genutzt, die Große geht von der Schule heim, kommt eben über den Garten schneller rein, die Oma geht auch immer durch zum Einkaufen runter usw.

Aber irgendwas müssen wir uns einfallen lassen, auch wenn die Nachbarn dann wahrscheinlich beleidigt sind....
melli

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freilich ist das deine Verantwortung

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 10:55 Uhr

Ich weiß, dass da viele anderer Meinung sind und ich eigentlich auch, aber rechtlich gesehen bist du verantwortlich - auch bei Abwesenheit.
Das Thema war hier schon ein paar mal.
Und ich war deshalb extra mal beim Anwalt, weil zwei Nachbarjungs ständig bei uns im Garten waren.
Google mal Verkehrssicherheitspflicht.
Im Grunde genommen hat Dein Nachbar Hausfriedensbruch begangen. Geht natürlich auch nicht.

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von lilly1211 am 16.04.2015, 10:56 Uhr

Du musst zwei Dinge unterscheiden:

-die Verkehrssicherungspflicht für dein Grundstück
-die Aufsichtspflicht der Besucherkinder

Dein Grundstück muss so gesichert sein dass es keine Gefahr darstellt. Wenn du keine Gefahrenquellen hast wie einen Pool oder Teich dann ist das damit erledigt dass da ein Tor ist. Abgesperrt muss dieses nicht sein. Fertig.

Wenn du Besucherkinder hast bist du aber in der Pflicht diese altersgerecht zu beaufsichtigen. Du könntest das zum Beispiel mit den Eltern klären und fragen ob es ok ist wenn die Kinder alleine in den Garten gehen. Bei sechsjährigen in fremder Umgebung wäre die Audfichtspflicht evtl verletzt wenn etwas passiert.

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OG wohnen wir, EG meine Schwiegermutter, Einliegerwohnung im Keller

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 10:58 Uhr

dort ist unser Esszimmer, da sind wir im Sommer oft.

Es ist unser Haus, unser Grundstück.

melli

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Ach so, danke für die Erklärung!

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 11:00 Uhr

Dann würde ich die abgemachten teile zum Nachbarn rüber bringen und mit ihm freundlich (aber bestimmt) reden.

LG

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von desire am 16.04.2015, 11:01 Uhr

es scheint immer mehr normal geworden zu sein dass Kinder einfach dort rein und rausgehen dürfen wo sie gerne möchten. Das würde ich abklären.
Sag den Eltern dass SIE dafür Sorge zu tragen haben wo sich IHRE Kinder befinden ...insbes. das Kleinkind und dass die Leiter so bleibt wie sie ist denn es ist euer Haus. Möchte die Kleine da hoch hat sie beaufsichtigt zu werden und zwar von den Eltern.
Wenn die Kinder spielen kommen möchten dann sollen sie Bescheid geben aber damit rechnen dass du nicht immer zusagen möchtest....wie schon erwähnt ist dein Garten kein öffentlicher Kinderspielplatz und als Eltern sollte man gefälligst seinen Arsch hochbekommen und den Kindern erklären was fremdes Eigentum ist und was man wann betreten darf.

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lilly, so mache ich das immer

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 11:01 Uhr

Ich kenne ja die meisten Eltern, bei anderen sage ich dazu, dass wir oben wohnen und die Kinder ggf. draußen spielen, ich aber nicht immer dabei bin.

Und ja, unser Grundstück ist an allen Seiten mit Zaun, Tor usw. abgeschlossen. Nicht ZUgeschlossen, aber eben eingezäunt, also meiner Meinung nach ein deutliches Zeichen, dass dies nicht öffentlich ist und unser Eigentum.

melli

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Re: OG wohnen wir, EG meine Schwiegermutter, Einliegerwohnung im Keller

Antwort von Pamo am 16.04.2015, 11:01 Uhr

Und du bist dir nicht sicher ob Nachbarn nicht doch etwa berechtigt sind unaufgefordert dein Gartentor zu öffnen und ihre Kinder in eurem Garten spielen zu lassen? Was ist los mit dir, sojamama?

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ist es denn so schwer

Antwort von Keksraupe am 16.04.2015, 11:01 Uhr

Dass deine kids das zum spielen abnehmen? Sei doch froh dass er für die Sicherheit gesorgt hat die DU vernachlässigt hast. Würde sein Kind runter fallen bist DU Schuld...

Klar hätte er mit dir drüber reden können aber jetzt trotzig sein bringt nix. Geh rüber sag danke für die Sicherheit und fertig.

Und dann bittest du ihn dass anders geparkt wird. Freundlich

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:01 Uhr

Was Du schilderst sind verschiedene "Baustellen". Ich versuche mal, das aufzudröseln - wird sicher auch lang ;-)

1 Aufsichtspflicht
Du hast Di Aufsichtspflicht für Deine eigenen Kinder.
Du kannst die Aufsichtspflicht für fremde Kinder übernehmen, und zwar durch Vertrag. Dazu reicht schon, dass Du Dich mit den Elterne inigst: "Der Max komm heute mit zu uns, die spielen dann im Garten"
Kommt also ein fremdes Kind einfach so in euren Garten, ohne, dass Du es willst und weißt, hast Du dafür auch keine Aufsichtspflicht.

Das mit dem unverschlossenen Tor, durch das auch fremde Kinder reinkommen, ist so eine Sache.
Du weisst ja, dass das passiert.
Allerdings liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich und primär bei den Eltern (bzw. Sorgeberechtigten). Im Ergebnis würde ich sagen: auch hier bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Die anderen Eltern müssen sich kümmern, dass ihre Kids nicht abhauen.

2. Alleine spielen lassen
Aufsichtspflicht heisst nicht permanente Überwachung von Kindern.
Du kannst die Kinder auch aus den Augen lassen, wenn es angemessen ist.
Sprich: ein 10jähriger darf sich alleine ein Eis holen.
Ist der Eisladen zwei Dörfer weiter und er muss eine 4spurige Strasse ohne Ampel überqueren musst Du mit.

Wenn also Spielkinder da sind, würde ich auch im Garten bleiben, die kennen sich eben nicht so gut aus, wie Deine.
Deine eigenen darfst Du deswegen aber auch alleine spielen lassen. Nicht stundenlang. Aber es reicht, wenn Du ab und an nachsiehst.

3. "Anbauten" in Eurem Garten / Vorgehen
Das geht m.E.n. gar nicht. Er kann nicht einfach Eure Sachen "sichern", weil er nicht auf seine Kinderaufpassen will.
Heisst aber auch: er weiss, dass die Kinder einfach zu Euch gehen und macht nichts (s.o.).
Spirch mit den Nachbar, dass Du die Verantwortung nicht übernehmen kannst. Der Garten ist nicht sicher für "fremde" Kinder.

Denkt doch daraüber nach, das Garentor zu sichern. Es muss ja nicht mittels Schloss sein, es gibt ja Riegel etc., die zum Beispiel kleine Kinder nicht alleine aufbekommen, Deine aber schon.

Kommunikation ist hier das Zauberwort, denke ich. Sprich das mit allen Eltern der Kinder an, die zu Euch kommen.
Selbst wenn Du im Garten bist, kannst Du ja nicht verhindern, dass ein Kind vom Baum fällt.

Alles Gute!

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Re: ist es denn so schwer

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 11:04 Uhr

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Ich komm morgen mal bei dir vorbei und guck mal, ob für MEIN Kind bei dir eine Sicherheitslücke besteht...und dann komm ich an haus und garten "basteln".

Ist es Recht, wenn ich dir die Rechnung für das nötige Material dann in den Briefkasten werfe?

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Ja, sorry, hätte ich gleich schreiben sollen

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 11:05 Uhr

..

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ja, naja,

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 11:06 Uhr

meine Kinder gehen auch immer mal runter zu denen uns spielen mit ihnen.
Natürlich nur wenn die Nachbarn da sind... ist ja klar. ICH kann unterscheiden zwischen mein und dein...

Daher kommt halt auch das Nachbarsmädel immer mal rauf, allein wenn meine im Garten sind.

melli

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Jein

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:08 Uhr

Ganz so einfach ist das nicht.
Klar hat sie Verkehrssicherungspflichten. Aber die treten stark zurück, wenn jemand sich selbst verbotswidrig verhält.
Sprich: wenn ich irgendwo einbreche, darf ich mich nicht beschweren, wenn ich da in ein ungesichertes Loch falle.
Krasses Beispiel, hier gibt es keinen Einbruch, ich wollte es nur verdeutlichen.

Wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder in einem fremden (!) Garten spielen, der u.U. nicht sicher ist, dann haben sie im Fall der Fälle erhebliche Mitschuld.

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Jein

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:08 Uhr

Ganz so einfach ist das nicht.
Klar hat sie Verkehrssicherungspflichten. Aber die treten stark zurück, wenn jemand sich selbst verbotswidrig verhält.
Sprich: wenn ich irgendwo einbreche, darf ich mich nicht beschweren, wenn ich da in ein ungesichertes Loch falle.
Krasses Beispiel, hier gibt es keinen Einbruch, ich wollte es nur verdeutlichen.

Wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder in einem fremden (!) Garten spielen, der u.U. nicht sicher ist, dann haben sie im Fall der Fälle erhebliche Mitschuld.

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Re: ja, naja,

Antwort von Pamo am 16.04.2015, 11:08 Uhr

Aber doch nicht unaufgefordert wenn keiner der Sojafamilie zuhause ist und verrückt dann deine Möbel?

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also Keksraupe mit Verlaub, das ist mein Garten

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 11:10 Uhr

Wieso habe ICH die Sicherheit vernachlässigt?

Meine Kinder sind groß genug, selbst ICH kann noch vom Baumhaus fallen...

melli

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Antwort von sojamama am 16.04.2015, 11:10 Uhr

Das natürlich nicht.

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Re: Jein

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 11:11 Uhr

Na eine 2 jährige wird nicht einbrechen wollen :)
Es ging ja um die Kinder. Der Vater hat sich strafbar gemacht - das ist ein anderes Ding.
Was nützt mir die Mitschuld der Eltern, wenn ich trotzdem Schadensersatz zahlen muss, weil sich die Kleine ernsthaft verletzt hat.

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Re: ist es denn so schwer

Antwort von desire am 16.04.2015, 11:16 Uhr

bei mir am Grundstück stehen ein paar unberechenbare Pferde herum....wie soll ich die, ausser umzäunen bitte sichern?? Es kann jeder der möchte auf die Koppeln gehen...deshalb MUSS ich wissen wer sich wo aufhält....

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Re: Jein

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:17 Uhr

Ich würde sagen: müsste sie gar nicht, weil sie nicht getan hat, was so einen Anspruch auf Schadenersatz auslöst.

Aber eigentlich ist es ja besser, im Vorfeld sowas zu verhindern. NIemand will ja, dass sich Kinder verletzen. Es ist sicher müssig, hier über mögliche juristische Folgen zu mutmaßen.
Im Grunde sind wir uns ja auch einig :-)

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Re: also Keksraupe mit Verlaub, das ist mein Garten

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 11:17 Uhr

Wie alt Deine Kinder sind ist egal, solange du jüngeren Kindern die Möglichkeit gibst, den Garten zu betreten.
Du hast nur zwei Möglichkeiten.
Entweder du sicherst Dein Grundstück so, dass dem Kind nichts passiert oder noch besser gar nicht erst reinkommt oder du lebst mit dem Risiko, irgendwann damit fertig werden zu müssen, dass dem Kind etwas passiert ist und du evtl Schadensersatz leisten musst.
Ich hab mich damals auch tierisch aufgeregt, aber so ist das nun mal.
Kleinen Kindern ist es nämlich egal, ob das Dein Grundstück ist. Auf gut Deutsch: die Unwissenheit eines Kindes musst du mit einkalkulieren
Dumme Sache, aber Fakt

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Re: Nö

Antwort von Pamo am 16.04.2015, 11:19 Uhr

Go figure!

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Dann komm ich bei dir auch vorbei *grins* und mach einen Sicherheits-Check!

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 11:19 Uhr

Geht ja so gar nicht! Du musst doch das gesamte Gelände für alle Eventualitäten sichern!

Stell dir vor, da kommt ein Fallschirmspringer und landet in der Koppel. Die Pferde erschrecken sich und treten aus!

Ne, ne, sooooo geht das nicht!
Desire, du musst schon mit ALLEM rechnen!

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Eben....

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:21 Uhr

Es ist Dein Garten!

Mach bei den Nachbarn die klare, eindeutige Ansage, dass deren Kinder bitte nicht in den Garten gehen sollen, wenn Du nicht da bist.
Sag das den Kindern zur Sicherheit auch nochmal.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Du in der Konstellation noch SE leisten musst bzw. müsstest.

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Re: Dann komm ich bei dir auch vorbei *grins* und mach einen Sicherheits-Check!

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 11:21 Uhr

Nene, das ist ein anderes Paar Stiefel. Der Fallschirmspringer begeht da Hausfriedensbruch . Da hätte er besser lenken müssen

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Bitte...?

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:23 Uhr

Also wenn irgendein fremdes Kind in meinen Garten kommt, dort spielt und sich verletzt, dann bin ich schuld?

Eher nein.

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Re: Dann komm ich bei dir auch vorbei *grins* und mach einen Sicherheits-Check!

Antwort von desire am 16.04.2015, 11:26 Uhr

lach...soweit kommts noch....

nein aber Kindern muss man das einfach beibringen dass sie nicht einfach immer irgendwo reinstiefeln dürfen...wäre bei uns klar gewesen...warum man das heutzutage nicht mehr so macht...keine Ahnung...

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Little

Antwort von Mutti69 am 16.04.2015, 11:26 Uhr

Das mag sein, dass das damalig bei euch so war. Es kommt ja sicher auch immer auf die äußeren Gegebenheiten an.

Nur denke ich, man kann da keine Gesetzmäßigkeit oder eben Pflicht ableiten.

Ein Zaun und ein geschlossenes Tor (nicht abgeschossen), sollten eigentlich ausreichen. Dass kleinere Kinder das mitunter nicht interessiert ist klar, aber da müssen eben DEREN Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

Problematisch in DEINEM, aber auch im Fall der AP ist in der Tat, dass es nun mehrfach vorkam, ihr also davon Kenntnis habt / hattet, dass da Kinder unberechtigt aufkreuzen.
In diesem Fall ist man in der Pflicht zu sichern (meiner Meinung nach, aber ich bin auch keine Feld-Wald-Wiesen-Juristin). Wie man sichert ist zu klären.
Für mich wäre es auch "Sichern", wenn man mit den Eltern der Kinder spricht und die Verantwortung mit Bekanntmachen an sie zurück gibt. Dies klappt aber sicher nur bei sehr kleinen Kinder, aber es gigt ja auch hauptsächlich um ein sehr junges Kind.

LG

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Re: Bitte...?

Antwort von lilly1211 am 16.04.2015, 11:27 Uhr

Dann bist du dann schuld wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen bist.

Im Falle der AP reicht ein Zaun mit Tor aus.

Wenn du größere Gefahrenquellen schaffst wie Pool zB dann kann es unter Umständen nicht ausreichen und du musst haften, ja.

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Re: Bitte...?

Antwort von lilly1211 am 16.04.2015, 11:30 Uhr

Nachtrag: das ist zB der Grund warum wir keinen Pool aufstellen. Wir können das Grundstück nicht ausreichend sichern.

Es handelt sich um ein Reiheneckhaus, zum Nachbar ist ein Zaun, dieser ist aber niedrig. Jeder Kleinkind kommt da drüber wenn es sich auf sein Bobbycar stellt und klettert. Außerdem passiert es oft dass die Kinder das Garagentor auflassen und man so in den Garten gelangt. Auskunft der eingeholten Beratung beim Anwalt war: diese Umstände lassen keine ausreichende Sicherung für die Gefahr des Ertrinkens auf meinem Grundstück zu.

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Re: Bitte...?

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:31 Uhr

Ich lasse das mal so stehen.
Es stimmt zwar nicht, jedenfalls nicht so, denn es gibt neben den Verkehrssicherungspflichten auch nicht die Aufsichtspflicht der Eltern.

Aber das klären wir hier bestimmt nicht.

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Bei einem Pool stimme ich Dir ja zu

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:34 Uhr

aber davon reden wir doch gar nicht.

es geht um einen Garten, der nicht gefährlicher ist als die meißten Spielplätze.
Noch dazu wissen die Eltern, dass ihre Kinder da mehr oder weniger unbefugt hingehen und machen nichts.
Dafür muss der Gartenbesitzer dann auch nicht haften. Das wäre ja eine uferlose Haftung.....

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Re: Dann komm ich bei dir auch vorbei *grins* und mach einen Sicherheits-Check!

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 11:35 Uhr

Ich auch nicht. Ich fiel damals aus allen Wolken, als mir das so erklärt wurde.
Jedes Mal, wenn wir länger weg waren, haben wir alles verrammelt. Das war im alten Haus. Hier brauche ich zum Glück nur die Hoftür absperren

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Re: Bitte...?

Antwort von lilly1211 am 16.04.2015, 11:36 Uhr

NAtürlich gibt es die Aufsichtspflicht der Eltern.

Die Eltern des im NAchbargrundstück spielenden Kleinkindes erfüllen aber ihre Aufsichtspflicht wenn sie ein halbes Auge drauf haben, anwesend sind. Wenn das Kind in einem unbeobachteten Moment mit Hilfe seines Bobbycars über den Zaun klettert und just in meinen Pool fällt dann haben sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt. ICH müsste einen anständigen Zaun bauen. Das zählt ca. ab 100 cm hoch.

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Re: Bei einem Pool stimme ich Dir ja zu

Antwort von lilly1211 am 16.04.2015, 11:37 Uhr

???? Für den beschriebenen Garten habe ich doch (als erste übrigens) geschrieben dass ein Zaun mit Tor (nicht abgesperrt) völlig ausreichend ist?

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Re: Little

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 11:43 Uhr

Ich denke, dass wir im Grunde schon einer Meinung sind.
Ich erläutere nur, was uns der Anwalt erklärte. Demnach reicht ein unverschlossenes Tor eben nicht.
Sojamama wird einen Weg finden, wie sie klar kommt.
Fatal wäre es eben zu wenig getan zu haben, wenn der Ernstfall eintritt.
Vernünftiger wäre es, mit einem Fachmann darüber zu sprechen als mit einer Gruppe Mütter, die da eher nach ihrem Rechtsempfinden - das ich durchaus teile- als nach geltendem Recht entscheiden würden

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Re: Bei einem Pool stimme ich Dir ja zu

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 11:52 Uhr

Dann sind wir uns ja einig

Ehrlich gesagt habe ichnicht alles gelesen und vergesse dann auch noch, wer was wo geschrieben hat. Mea culpa.

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Re: Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Antwort von DK-Ursel am 16.04.2015, 11:53 Uhr

Möhre,sehr gut aufgedröselt.
Wobei ich mich noch frage, was passiert, wenn die Kinder eben nicht durchs Tor, sondern durch die Hecke kommen.

Kinder,die uneingeladen auf meinem Grundstück rumturnen, in meiner Abwesenheit - aber auch, wenn ich im Haus ganz woanders bin und dies nicht weiß - obliegen ja keinesfalls meiner Aufsichtspflicht, weil ich sie eben nicht bekommen habe, wie Du schön obenaufschlüsselst.
Das meinte ich auch gestern bei meinem Widerspruch.

Und ich bin auch nicht verpflichtet, meinen Garten kindersicher zu machen (schon gar nicht, wenn ich gar keine Kinder habe). Wie soll das sowieso gehen?

Wenn mein Keller nicht beleuchtet ist und der Einbrecher deshalb die Treppe runterhagelt - bin ichdann shculd?
(Okay, für den habe ich keine Ausfichtspflicht, aber der ist zumindest auch widerrechtlich bei mir.)


Ältere Kinder obliegen ja schon nicht der Aufsichtspflicht ihrer Eltern/Betreuer konstant - da gibt es ja durchaus Augenmblicke ohne Dauerbeaufsichtigung, wie Du auch schilderst.
Wieso sollte dan nein unbeteiligter Gartenbesitzer da mehr Verantwortung tragen als die Eltern selber?

Dann müßten jain derTat Trampoline, Schuakeln, Wippen u.ä. dauernd ab- und aufgebaut werden -wegen FREMDER Kinder.
Ich glaube nicht, daß das durchkäme - so einen Fall hätte ich dann gerne mal dokumentiert.
Denn selbst ein Kind, für das ich die Ausichtspflicht in gewissemrahmen habe, unterliegt nicht meiner Daueraufsicht- da wird auch abgewogen, wie weit ein Kind auch allein agieren kann.

Gruß Ursel, DK

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Ganz genau

Antwort von Moehre700 am 16.04.2015, 12:02 Uhr

so isses.
das Beispiel mit dem Einbrecher trifft es auf den Punkt, ahtte ich irgendwo oben auch noch geschrieben.

Natürlich habe ich auch Verkerhssicherungspflichten. Allerdings kann sich derjenige, der etwas verbotwidrig tut oder widerrechtlich tut nicht darauf berufen, ich hätte diese Pflichten verletzt.
Gibt Urteile und Kram dazu.

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Vielen herzlichen Dank Euch allen

Antwort von sojamama am 16.04.2015, 12:10 Uhr

Ich muss nun leider gehen. Kann nicht mehr schreiben...

Danke Euch ganz herzlich für alle Infos.
Werde mal sehen, wie wir das lösen.

melli

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