Geschrieben von -chOcO- am 14.03.2013, 10:26 Uhr |
Blöde Frage zur Elternzeit
Huhu zusammen,
meine Tocher ist nun 14 Monate und ich bin sogesehen nicht in Elternzeit, sondern da ich arbeitslos bin, hab ich mich für 3 Jahre von der Vermittlung rausnehmen lassen.
Gilt das dann als Elternzeit? Hab eben gelesen das man sich bei der 'richtigen' Elternzeit ein Jahr bspw. aufheben kann und dann zur Einschulung nehmen kann. Wir ziehen im Sommer um und ich möchte dann wieder stundenweise arbeiten gehen, aber hab ja natürlich keine Garantie das ich etwas bekomme.
Ich hoffe ihr versteht, was mir gerade durch den Kopf geht. Möglicherweise bin ich durch Schlafmangel nicht ganz so fähig, mich deutlich auszudrücken ;)
Gruß chOcO
Re: Blöde Frage zur Elternzeit
Antwort von Allison_Cameron am 14.03.2013, 10:28 Uhr
Also Du arbeitest nicht, möchtest bis 3 Jahre mit Deinem Kind zu Hause bleiben...richtig? Bekommst aber auch kein ALG gezahlt oder?
Re: Blöde Frage zur Elternzeit
Antwort von -chOcO- am 14.03.2013, 10:32 Uhr
Nein ich arbeite nicht. Ich wollte erst 3 Jahre zuhause bleiben, aber mit viel Glück bekommt meine Tochter mit 2,5 einen KiTa-Platz und dann möchte ich gerne arbeiten gehen. Nein ich bekomme ALG2