Geschrieben von --Divinitas-- am 30.07.2012, 8:12 Uhr |
dringende frage
aufgrund der trennung gestern plagen mcih große zukunfstängste
und ich habe nichts
wirklich nichts bis auf kinderzimmer udn bett
alles andere gehört ihm
bekomme ich als alleinerziehende eine erstausstattung vom amt in dem fall?
lg alex
Re: dringende frage
Antwort von Jennybalou am 30.07.2012, 8:14 Uhr
Müsstest Du bekommen. Allerdings als Darlehen. Musst Du dann zurückzahlen.
ja...... bekommst du
Antwort von mic0202 am 30.07.2012, 8:16 Uhr
so ging es mir vor 5 jahren auch...
ich hatte damals eine aufstellung machen müssen, was ich alles brauche... und bekam 1800€ (wovon allerdings schon 800 die küche gekostet hat )
ach so... vergessen
Antwort von mic0202 am 30.07.2012, 8:17 Uhr
das bekommt man natürlich nur als darlehen... das mit 10€ im monat zurückgezahlt wird...
Re: dringende frage
Antwort von Reni+Lena am 30.07.2012, 8:52 Uhr
wieso gehört alles andere ihm???
Hat er das mit in die beziehung/Ehe gebracht????
Alles was in der zeit der Ehe gekauft wurde fällt in die Zugewinngemeinschaft und muss geteilt werden
Re: dringende frage
Antwort von Keks10 am 30.07.2012, 8:53 Uhr
...kann ich mir garnicht vorstellen, das dir nichts gehört.........
wir sind nicht verheiratet
Antwort von --Divinitas-- am 30.07.2012, 8:53 Uhr
und er hat die anderen möbel mit in die wohnung gebracht
ich bin aus einem kleinen Appartement mit zusammengezogen
Re: wir sind nicht verheiratet
Antwort von Keks10 am 30.07.2012, 8:53 Uhr
u. wenn er die möbel nicht mehr haben möchte, dann kauf sie ihn doch ab.....
Re: wir sind nicht verheiratet
Antwort von Reni+Lena am 30.07.2012, 8:56 Uhr
hältst du ihn für so ein a-Loch dass er dich ohne Möbel vor die Tür setzt?
liebe kann ja enden, keine Frage, aber trotzdem hat "Mann" auch einen Charakter.
Wenn er auch nur einen Funken Anstand hat dann teilt er selbstverständlich mit dir und man spricht sich ab wer was braucht usw.
Lg reni
Re: dringende frage
Antwort von Mutti69 am 30.07.2012, 8:58 Uhr
Ja, sicher würdest du Hilfe bekommen. Hilfe kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen. Und das könnte, muss aber nicht als Darlehn gewährt werden.
Mach dir mal keinen Kopp, auf der Straße wirst du nicht enden.
Re: wir sind nicht verheiratet
Antwort von --Divinitas-- am 30.07.2012, 8:59 Uhr
ich weiß es nicht
ich weiß so vieles im moment noch nicht
ich möchte nur vorbereitet sein
jetzt warte es erstmal ab
Antwort von minimann am 30.07.2012, 9:18 Uhr
... es gibt immer eine lösung, wenn es soweit ist. informationen kann man sich natürlich jederzeit holen. aber meist kommt es anders als man denkt und alles läuft automatisch, obwohl man sich VORHER nen kopf gemacht hat.
glaub mir...
Wo krieg ich recht "billig" Bilderrahmen für Poster rein?
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