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Geschrieben von Jannick11 am 13.07.2011, 18:08 Uhr

Elterngeld

Hallo,

habe mal wieder eine frage zum Elterngeld.

Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen
wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt
sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/
eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?

 
1 Antwort:

Re: Elterngeld

Antwort von Mamamia68 am 13.07.2011, 18:31 Uhr

Ich denke Du brauchst eine offizielle Vollmacht von der Bank deines Lebensgefährten (geht aber recht schnell) Etwas offizielles für die Erziehungsgeldstelle

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