Geschrieben von Jannick11 am 13.07.2011, 18:08 Uhr |
Elterngeld
Hallo,
habe mal wieder eine frage zum Elterngeld.
Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen
wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt
sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/
eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Re: Elterngeld
Antwort von Mamamia68 am 13.07.2011, 18:31 Uhr
Ich denke Du brauchst eine offizielle Vollmacht von der Bank deines Lebensgefährten (geht aber recht schnell) Etwas offizielles für die Erziehungsgeldstelle
Wie lange hat es bei euch bis zum Gerichtstermin gedauert? (Unterhalt)
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