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Geschrieben von MaMa3+1 am 12.06.2012, 12:29 Uhr

Fahrradumfall in der Schule beim Üben für die Prüfung.

Hallo,
Ein Parkendes Auto stand mit dem Vorderteil zu weit aus der Parklücke und meine Tochter ist beim Vorbeifahren mit dem Auto kollidiert, dabei hat sie mit ihrer Rechten Pedal das Auto etwas angeschrammt.
Jetzt schreibt mir die Lehrerin gerade eine Mail und Bittet mich das ich die Fahrzeughalterin anrufen soll und mit ihr zu Klären was Unsere Haftpflicht Versicherung zahlen muss.
Ich dachte bei einem Umfall in der Schule Zahlt immer die Schule
Hatte schon mal jemand so einen Fall oder Ähnlichen und kann mir berichten ??

 
12 Antworten:

Re: Fahrradumfall in der Schule beim Üben für die Prüfung.

Antwort von AIIisonCameron am 12.06.2012, 12:31 Uhr

So im ersten Moment würde ich auch fragen, warum sich da die Schule nicht darum kümmert, eigentlich hast Du damit gar nichts zu tun

Gruß

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Re: Fahrradumfall in der Schule beim Üben für die Prüfung.

Antwort von muddelkuddel am 12.06.2012, 12:33 Uhr

ich würde auch sagen, schulunfall...da lieber noch mal nachhaken!

LG

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Re: Fahrradumfall in der Schule beim Üben für die Prüfung.

Antwort von MaMa3+1 am 12.06.2012, 12:34 Uhr

das war auch mein erster Gedanke, gut wenn es wirklich so ist das wir zahlen müssen dann bin ich schon froh eine Versicherung zu haben aber so werde ich mich Morgen früh erst mal mit der Schule in verbindung setzen .

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Nachtrag...

Antwort von MaMa3+1 am 12.06.2012, 12:40 Uhr

vor allem hat sich meine Tochter bei dem Umfall eine Schwere Prellung im Rechten Handgelenk zugezogen wir saßen gestern fast 4 Stunden im KH. Kann jetzt erst mal nicht mehr schreiben und Schmerzen hat sie auch, da wird ein Umfallbericht geschrieben in der Schule für Später falls mal was ist, aber warum wird der Schaden nicht auch übernommen???

Ps: Das Fahrrad war auch nicht ihr, das hat sie von der Schule bekommen. Ihr eigenes muss sie erst bei der Prüfung mit nehmen.

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Mal klugscheissen muss!

Antwort von nest84 am 12.06.2012, 12:49 Uhr

Es heisst nicht U M fall sondern U N fall!

*klugscheissmodusaus*

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Re: Mal klugscheissen muss!

Antwort von PaulaJo am 12.06.2012, 12:56 Uhr

Na ja,sie ist ja mit dem Rad umgefallen :-)

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Re: Mal klugscheissen muss!

Antwort von MaMa3+1 am 12.06.2012, 12:58 Uhr

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Ich würde auch sagen, hier ist die Schule in der Pflicht!

Antwort von Kater Keks am 12.06.2012, 13:45 Uhr

Auch wegen der Verletzung deiner Tochter. Ich hoffe, du hast im KH gesagt, das es ein Unfall in der Schule war! Die müssen das in der Schule auch ins Unfallbuch schreiben!

Ich da würde ich sagen, ganz klar Sache der Schule!

Wenn nicht sogar der Autofahrer eine Mitschuld trägt, weil er auf dem Fußweg stand......

Alles Gute deiner Tochter!

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Re: Schau mal hier

Antwort von Mamamia68 am 12.06.2012, 13:53 Uhr

http://www.radschlag-info.de/schule_rechtstipps.html

Aich hier mal ein Auszug

Wie sind die Kinder bei Unfällen versichert?
Gegen Unfälle bei Schulausflügen sind alle Schülerinnen und Schüler in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 8b SGB VII versichert. Bei genehmigten Schulausflügen sind Lehrkräfte im Beamtenverhältnis durch die beamtenrechtliche Unfallfürsorge geschützt; Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis oder mit stundenweiser Beschäftigung sind gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Letzteres gilt auch für andere Begleitpersonen, denen zur Wahrnehmung von Beaufsichtigungsaufgaben eine Dienstreisegenehmigung erteilt worden ist.

LG

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Das gilt aber nicht für Sachschäden!

Antwort von keks79 am 12.06.2012, 14:05 Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur für Gesundheitsschäden sowie Verlust eines Hilfsmittels.

Daher musst die Schule den Unfall melden, die Unfallkasse, die für euch zuständig ist, zahlt dann, was aufgrund der Unfallverletzung an Kosten entsteht.

Der Schaden an dem Auto ist ein zivilrechtliches Problem und daher wird entweder die Haftpflichtversicherung oder eure zahlen müssen.

Aber ist es bei Kindern nicht so, dass man für die Schäden nur zahlen muss, wenn jemand die Aufsichtspflicht verletzt hat? Da bin ich mir aber nicht sicher, da würde ich die Versicherung anrufen.

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Re: Das gilt aber nicht für Sachschäden!

Antwort von Kater Keks am 12.06.2012, 14:11 Uhr

Naja, ich würde sowieso mal fragen, ob der Fahrzeughalter nicht sogar eine Mitschuld bekommt, wenn er zu weit auf dem Fußweg steht....

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Kommunaler Schadensausgleich?

Antwort von Schildkroete12 am 12.06.2012, 15:22 Uhr

Der Unfall ist IN einer Schulstunde geschehen, oder? Deine Tochter hat Anweisungen der Lehrerin befolgt als es zum Schaden kam...

Bevor du dich mit der Frau herumschlägst, rufe die Hotline deiner PHV an und lasse die das klären... Versicherungen haben die besseren Anwälte und klären schon untereinander, wer für die Schadensregulierung zuständig ist.

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