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Geschrieben von Erdbeere81 am 02.03.2018, 23:42 Uhr

Flasches Kochfeld

Wir haben eine neue Küche bekommen. Gesamtwert 12.000 Eur.

Als letztes wurde das autarke Kochfeld eingesetzt und wir merken, dass es ein normales Ceranfeld ist und nicht Induktion.

Mit dem Küchenplaner des Möbelhauses haben wir immer nur über Induktion gesprochen, aber im Vertrag den wir unterschrieben haben steht " schnellaufladbare Kochfelder"

Ich habe gedacht, dass es sich um AEG interne Bezeichnung handelt und leider nicht nachfragt.

Das Telefonat mit dem Möbelhaus ergab, dass unser Berater dort nicht mehr arbeitet, es keinen Nachweis gibt, dass Induktion besprochen war, sie dad Kochfeld nicht zurück nehmen.


Maaaaaan, vermutlich kann man es nicht mal verkaufen über Ebay. Wir haben es bisher nicht benutzt.

Behalten oder noch mal schriftlich darum bitten?

Wir haben z.B. ohne Microwelle geplant, weil der tägliche Kakao der Kinder über Induktion auch so schnell gekocht werden kann.
Ich ärgere mich, mir ist schon klar, dass es mein Fehler ist, aber.... Argh....

Wahnsinnsküche aber so ein Fehler...

 
13 Antworten:

Re: Flasches Kochfeld

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 03.03.2018, 2:59 Uhr

Habt ihr das Geld schon bezahlt?
Würde ich so nicht hinnehmen.
Ich würde da auch nicht bitten sondern erwarten.

Und das der Mitarbeiter da nicht mehr arbeitet scheint eine übliche Masche zu sein.
Wurde bei uns auch gesagt.
Lies mal im Internet die Rezessionen zu eurem Händler.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Mutti69 am 03.03.2018, 5:56 Uhr

Ich habe kurz gegoogelt. Der Begriff „schnellaufladbare“ ist völlig unklar, da kann sich das Möbelhaus nicht drauf berufen - meine Meinung!
Im Gegenteil, wenn man auf die AEG Netzseite geht und die Beschreibungen der einzelnen Kochfelder anschaut, findet sich die Begrifflichkeit „schnell“ nur bei den Induktionsfeldern.

Ich wäre da hinterher, notfalls würde ich von einem Anwalt was aufsetzen lassen. Das kostet auch nicht die Welt.

Ansonsten wäre es vielleicht hilfreich AEG selber mal zu kontaktieren und mit dem Begriff „schnell aufladbar“ zu hinterfragen.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von mischischel am 03.03.2018, 7:20 Uhr

Ich würde das so nicht stehen lassen und mich Notfalls Anwaltlich beraten lassen.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Fru am 03.03.2018, 7:24 Uhr

Das würde ich so auch definitiv nicht stehen lassen.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Luzi_Mi am 03.03.2018, 7:26 Uhr

Handelt es sich hierbe nicht um einen sog. Inhaltsirrtum? Das habe ich zumindest mal so in der Schule gelernt...
"Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (§ 119 Abs.1 Alt.1 BGB)."
Der Kaufvertrag wäre somit anfechtbar!

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von EinTraumWirdWahr am 03.03.2018, 7:36 Uhr

Wir haben wegen eines Fehlers an einem teurem Möbelstück 1 Jahr lang nicht bezahlt, bis die Firma endlich nachgebessert hat.

Vorher war es ähnlich wie bei euch.

Selbst wenn es keinen Nachweis im UN gibt, kann die Firma sich nicht darauf berufen, dass der Mitarbeiter nicht mehr da ist. Dieser handelte im Namen der Firma und nicht selbstständig.

Ich würde Geld einbehalten und mit den Anwalt drohen. Das hilft oft schon.

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Re: vielen vielen Dank euch

Antwort von Erdbeere81 am 03.03.2018, 8:10 Uhr

Im Jobcenter mussten wir prüfen, ob der Fehler im Bescheid für die Person erkennbar gewesen wäre.

Wenn ja, mussten wir das Geld zurück fordern.

Von diesem Blickwinkel bin ich es angegangen.

Aber unserem Verständnis nach ist Induktion derzeit einfach der Standart. Ich würde hei einem neuem Auto auch nicht von einem Kasettenfach ausgehen sondern mp3 und usb erwarten.

Dann mache ich es schriftlich.


Danke, Danke

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von VerenaSch am 03.03.2018, 8:19 Uhr

Was ist denn das auch für eine Bezeichnung? Das ist ja schon fast bewusst irreführend. Da geht bestimmt was.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Julie am 03.03.2018, 9:31 Uhr

Ich würde auf den "versteckten Dissens" hinweisen und auf Nachbesserung (neues Feld) oder Preisminderung bestehen. Dass der Verkäufer nicht mehr dort arbeitet (wenn es denn stimmt, habt ihr das mal gecheckt ?) ist unerheblich, denn er war ja sicherlich im Auftrag und für Rechnung des Möbelhauses tätig. Ich drücke die Daumen. Wir sind gerade auch küchentechnisch unterwegs ....

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Kinderland am 03.03.2018, 11:03 Uhr

Es müssen doch planungsunterlagen für eure Küche da sein? Die muss das möbelhaus für garantiefälle haben.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Pebbie am 03.03.2018, 15:58 Uhr

Selbst wenn da schnellaufladbare Kochfelder steht, muss doch stehen, welches Modell Ihr gewählt habt.
Das Induktion heute Standard ist, sehe ich nicht so.

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war uns auch passiert

Antwort von Zicklein3 am 03.03.2018, 18:46 Uhr

Allerdings ein einzelner herd im Media Markt. Induktionsfeld war zu klein. Man bekam nicht mal 3 töpfe gleichzeitigdrauf. Ich hatte gleich am nächsten tagda aangerufenund es erklärt,wir durften den herd nicht benutzen, bis er wieder ausgebaut wurde. Das ganze hatte letztes jahr 14 tage gedauert bis wir wieder kochen konten, aber du hast 14 tage zeit zum Umtausch.

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Re: Flasches Kochfeld

Antwort von Crivisa am 03.03.2018, 20:11 Uhr

Ganz klar würde ich so lange Ärger machen und da antanzen bis das geklärt ist. Habe selbst vor knapp einem halben Jahr neue Küche für 7500 Euro gekauft. Auch Ärger gehabt mit einer Abzugshaube, wo es zu einem „angeblichen“ Missverständnis kam. Es fehlte eine Funktion die angepriesen war, der Verkäufer hinterher meinte es wäre klar, dass es diese Eigenschaft nie gehabt hätte obwohl wir uns darüber unterhalten hatten. Ich bin bei mir dann mehrmals hin und hab mich mehrfach beschwert, auch über mehrere Instanzen hinweg. Am Ende gab es Einkaufsgutscheine, die den Ärger wett gemacht haben. Mein Tipp also - dran bleiben!

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