Geschrieben von MamavonLucas am 23.05.2015, 15:12 Uhr |
Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten
Ich hatte eben dies und wurde 2012 geschehen. Habe nun einen Anruf von der Kanzlei bekommen das Ende Mai die Frist abläuft und ich Einkünfte Unterhalt usw offen legen muss vor Gericht weil mir sonst nachträglich die Kosten der Scheidung auferlegt werden. Weiß jemand wie hoch das Einkommen sein darf um damit dem nicht so ist. Wäre gerne auf alles was kommt vorbereitet und bin für alle Infos und eure Erfahrungen damit dankbar. Liebe Grüße Mama von Lucas
Re: Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten
Antwort von fsw am 23.05.2015, 15:24 Uhr
Das weiß ich nicht mehr so genau,nur,dass du-ich glaube-5 Jahre diesen Nachweis bringen musst.
Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden.
Antwort von mozipan am 23.05.2015, 15:43 Uhr
Deine finanzielle Situation kann sich ja ändern und Verfahrenskostenhilfe ist wie Bafög, muss irgendwann zurückerstattet werden, sofern man denn dann entsprechendes Einkommen hat.
Re: Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden.
Antwort von mozipan am 23.05.2015, 15:45 Uhr
Wenn du nicht deutlich mehr Einkommen hast wie vor drei Jahren, dann bleibt es wie es ist.
Re: Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten
Antwort von magicduck am 23.05.2015, 17:04 Uhr
Also ich bin nun seit Mitte 2009 geschieden und musste es bisher einmal machen.
stellt sich die Frage was ist deutlich mehr.
Antwort von MamavonLucas am 23.05.2015, 18:52 Uhr
Ich bin als Vertretung eingesetzt konnte nun von Juni bis Dezember 25% mehr arbeite verdiene also so gut das ich bis dahin vom ergänzenden Harz 4 weg bin dann aber wieder rein komme sollte das nicht weiter verlängert werden usw. Vielleicht sollte ich diese Vertragsänderung beifügen.