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Geschrieben von Hausschuh am 29.10.2018, 10:37 Uhr

Freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

Ich bin derzeit noch in Elternzeit.
Der Vater der Kinder ist Privatversichert.
Wir sind nicht verheiratet.
Ich bin in einer gesetzlichen Krankenkasse, meine Kinder bei mir mitversichert.

Wenn ich nun nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr arbeiten möchte, muss ich mich ja freiwillig krankenversichern und selbst den Beitrag bezahlen. Ich würde gerne in der gesetzlichen KK bleiben.

Jetzt meine Frage:
Sind dann die Kinder auch weiterhin bei mir mitversichert oder müsste ich für sie auch Beiträge zahlen?
Müssen Sie bei Ihrem Vater ebenfalls privatversichert werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Hausschuh

 
5 Antworten:

Re: Freiwillige Krankenversicherung

Antwort von Klaas1978 am 29.10.2018, 11:49 Uhr

Hallo,
ruf doch am besten bei deiner KK an und lass dich beraten.
Grüße

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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Antwort von Tine838 am 29.10.2018, 12:45 Uhr

Ich kann hier nur zustimmen, bei Deiner KK anzurufen und Dich beraten zu lassen und vorallem Dir das Ergebnis schriftlich geben zu lassen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall:
Ich war bis 2014 Arbeitnehmerin und in der GKV, dann wurden meine Kinder geboren. Ich wollte auf jeden Fall 2 Jahre zuhause bleiben, wir waren in der zwischenzeit auch im Ausland für ein halbes Jahr. Als wir aus dem Ausland zurück kamen, es waren 1,5 Jahre vergangen, habe ich bei meiner KK angerufen, da ich wieder schwanger war und der ET genau einen Monat nach dem Ende meiner ersten EZ lag. Es wurde mir zugesicher, dass ich mich für den einen Monat privat bei meinem Mann mitversichern muss (er ist Beamter) oder in GKV freiwillig versichert werden kann, beides sollte etwa 300 Euro kosten. Danach werde ich in der GKV über die Elternzeit beitragsfrei verischert.
Dann war es soweit, dass das mein Ende der GKV kurzbevor stand, einen Monat etwa. Ich nochmal bei der GKV angrufen, dann hieß es auf einemal ich kann doch nicht nach dem Monat wieder in die GKV, zumindest nicht beitragsfrei. Da sich mein AG während meiner EZ inzwischenzeit in Luft aufgelöst hatte (war beim ersten Telefonat auch schon so und habe ich auch so kommuniziert) und ich dadurch keinen Arbeitsvertrag mehr hatte! Doof für mich! Dann wolte ich mich nicht in der GKV freiwillig versichern sondern in der PKV meines Mannes, die hätten mich dann fast nicht angenommen, weil ich ageblich Adipös bin (sie haben aber nicht berücksicht, dass ich in der 37 SSW war und daher mein hohes Gewicht kam).
Wenn ich das zum Zeitpunkt meiner Rückkehr schon gewusst hätte, hätte ich mir noch einen neuen AG suchen können und meine Kinder halt früher in den KiGa geben müssen, aber ich hätte mir 18 Monate PKV Beiträge sparen können.
Also was lernen wir daraus? Nicht auf das verlassen was einem gesagt wird, IMMER schriftlich geben lassen.

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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Antwort von grunz am 29.10.2018, 13:16 Uhr

Ob du freiwillig oder pflichtversichert bist ist erstmal egal. Es kommt vor allem darauf an wieviel dein Partner verdient.

Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 4.950 Euro brutto monatlich, Stand 2018) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.

Also verdient er weniger als das können die Kinder in der gesetzlichen bleiben.

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Re: Freiwillige Krankenversicherung

Antwort von MädchenMama131518 am 30.10.2018, 9:43 Uhr

Ich kann wegen einer zu hohen Unfallrente nicht in die Familienversicherung, zahle meine Beiträge bei der Gesetzlichen also selber.
Meine 3 Kinder sind bei mir mitversichert, ich zahle knapp um die 180€ im Monat.

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hier sind die Eltern nicht verheiratet! Da ist es anders

Antwort von desireekk am 30.10.2018, 12:50 Uhr

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind können sie wählen bei wem die Kinder mitversichert werden ohne Berücksichtigung des Einkommens.

Gruß

D

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