Geschrieben von Tinchenbinchen am 02.11.2013, 21:50 Uhr |
Grundschule (NRW), Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunstatus
Hallö zusammen :)
Gibt es hier zufällig jemanden, der weiß, ob man auf eigene Verantwortung weiter unterrichten darf, bis der Immunstatus geklärt ist? Laut MuSchu-Gesetz muss ja mit Meldung der SS ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, bis die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen. Ich würde dieses Verbot eigentlich gerne umgehen^^
Ich habe jetzt mal querbeet gegoogelt und finde dazu leider nichts.
Vielleicht gibt es jemanden, der etwas dazu weiß?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Tina
Re: Grundschule (NRW), Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunstatus
Antwort von emres am 02.11.2013, 21:52 Uhr
Wenn der AG das anordnet, wirst du es nicht umgehen können.
Der muss ja seinen pflichten nachkommen.
Und ganz ehrlich, lieber ne Woche fehlen, als ein Risiko eingehen.
LG
Re: Grundschule (NRW), Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunstatus
Antwort von emres am 02.11.2013, 21:52 Uhr
Wenn der AG das anordnet, wirst du es nicht umgehen können.
Der muss ja seinen pflichten nachkommen.
Und ganz ehrlich, lieber ne Woche fehlen, als ein Risiko eingehen.
LG
Re: Grundschule (NRW), Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Immunstatus
Antwort von mf4 am 02.11.2013, 21:53 Uhr
ich weiß es nicht
finde es aber richtig so
man kann es umgehen,
Antwort von biggi71 am 03.11.2013, 8:34 Uhr
indem man vor der schwangerschaft seinen immunstatus weiß!
ansonsten wird sich der arbeitgeber darauf wohl nicht einlassen - denn wenn etwas passiert dann......