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Geschrieben von misses-cat am 09.02.2019, 13:14 Uhr

Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Vielleicht weiß hier jemand die Antwort.
Ich bin Ende Juli mit der Ausbildung fertig habe zum 15.9 ein Stellenangebot ( wunschstelle unbefristet)
Kann ich mich für die Zeit vom 1.8 bis 14.9 arbeitslos melden?
Kinderbetreuung ist da.
Mir geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung , ich könnte mich zwar über meinen Mann versichern lassen aber ich habe drei Kinder mitgebracht die müssten wohl 6 Wochen über ihren leiblichen Vater angemeldet werden was nur Theater bedeuten würde.
Lg

 
14 Antworten:

Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von Saarlandmami2 am 09.02.2019, 13:17 Uhr

Wenn du vorher eingezahlt hast, hättest du Anrecht. Kinderbetreuung ist gesichert.

Frage am besten beim Amt nach und sage denen dass mit der neuen Stelle. nicht das sie dich in eine Maßnahme stecken

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von Felica am 09.02.2019, 13:17 Uhr

Klar, du müsstest dich nur jetzt schon dort melden. Sag denen direkt das du schon eine neue Stelle hast, dann dürften evtl Maßnahmen auch wegfallen. Außer du hast einen blöden Sachbearbeiter, der ernsthaft der Meinung ist das man für 6 Wochen auch woanders was findet. Wobei, es ist dann noch Erntezeit, zu zu trauen wäre es also dem ein oder anderen sicherlich

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von Thiara82 am 09.02.2019, 13:17 Uhr

Ich weiß nicht, wie das mit alg1 ist, aber als ich nach meiner Ausbildung einen neuen Job hatte, sollte ich mich selbst für den einen Tag (neuer Vertrag fing wegen Feiertag erst am 02.05. an) arbeitslos melden.
Zum einen wegen der Versicherung (war aber auch nicht verheiratet) und wegen Anrechnung auf die Rente, meine ich.

Ruf doch Montag einfach mal bei deinem Arbeitsamt an.

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von Lucylu am 09.02.2019, 13:18 Uhr

Natürlich, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung gemacht hast!

Lg

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von misses-cat am 09.02.2019, 13:21 Uhr

Ja habe ich.
Ging mir nur darum ob die sagen können das ich ja nicht vermittelbar bin für nur 6 Wochen.

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von misses-cat am 09.02.2019, 13:22 Uhr

Die beim Amt haben mich am Fr total kurz angeboten abgespeißt mit der Aussage das müsste mein Sachbearbeiter entscheiden weil Einzelfall Entscheidung

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von misses-cat am 09.02.2019, 13:26 Uhr

Jetzt schon? Die am Telefon meinte erst im April???
Erntehelfer werden hier kaum gesucht im hochsommer ( eher vorher zur Erdbeer und spargelernte) aber ehrlich ich würde auch als erntehelfer arbeiten oder in ne Massnahme vom Amt sitzen hauptsache die Kinder und ich sind sechs Wochen versichert.
Betreuung hätte ich von 7 Uhr bis 17 Uhr jeden Tag.

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von misses-cat am 09.02.2019, 13:28 Uhr

Danke werde ich tun.
Ja ich habe eingezahlt.

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von ak am 09.02.2019, 14:29 Uhr

Ja klar hast Du Anspruch.

Und selbst wenn Du nur für 1 Tag a'los bist... melden... dann bist Du auf jeden Fall pflichtversichert... und Du hast auch noch Anspruch auf Rente ( wenn Du denn später mal wirklich Rente bekommen solltest )

Wichtig ist... Dein jetziger ARBG muss Dir kündigen. Wenn Du kündigst hast Du Sperrzeit.

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von misses-cat am 09.02.2019, 15:54 Uhr

Bin in der Ausbildung zur pflegeassistentin Der Vertrag endet automatisch Ende Juli.

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misses-cat, hast pn.

Antwort von Frau Maus am 09.02.2019, 16:14 Uhr

LG

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Re: misses-cat, hast pn.

Antwort von Irish83 am 09.02.2019, 16:21 Uhr

Unbedingt drei Monate vor ausbildungsende arbeitslos melden!

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von ak am 09.02.2019, 16:28 Uhr

Ja dann ist es sowieso klar....und bitte mach rechtzeitig alles hintereinander... umso eher läuft die Zahlung vom AA weiter. ( AA war früher Arbeitsamt...jetzt heißt es A gentur für Arbeit ??? )

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Re: Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

Antwort von Pebbie am 09.02.2019, 18:14 Uhr

Ich hatte damals zwischen beiden Ausbildungen 6 Wochen Pause.
Ich bin sofort als ich schriftlich hatte das ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde zum Arbeitsamt ( das hiess damals noch so ) und habe Arbeitslosengeld bekommen. Und eben die Leistungen zur KK und RV. Man sagte mir damals, das man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Aber das ist ja genauso bei Dir, das niemand für so kurze Zeit angestellt wird.

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