Geschrieben von Lauras Lolli am 22.02.2014, 11:30 Uhr |
Hilfe - Brief an den AG schreiben
Hallo ihr Lieben,
aufgrund der erneuten Schwangerschaft muss ich einen Brief an meinen AG schreiben.
Hab null Ahnung wie ich es formulieren soll .
Es muss die Kündigung der vorzeitigen Elternzeit beinhalten und der Hinweis auf dieses Gesetzt
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Hab ihr eine Idee? Mein Vorgesetzter weiß Bescheid und meinte ich soll ein Schreiben aufsetzten damit ers an den AG geben kann.
LG
Re: Hilfe - Brief an den AG schreiben
Antwort von Rosinchen78 am 22.02.2014, 12:10 Uhr
Du musst doch keine Elternzeit kündigen, wenn du wieder schwanger bist. Also ich würde auf keinen Fall irgendwas von Kündigung schreiben in keinem Zusammenhang!
Bist du momentan in Elternzeit vom 1. Kind?
Dann teile einfach deinem AG mit, dass du wieder schwanger bist. Die erneute Elternzeit von Kind 2 fängt erst an wenn die Elternzeit von Kind 1 ausgelaufen ist! Elternzeit geht nicht verloren. so wars bei mir immer.
LG Rosinchen
Re: Hilfe - Brief an den AG schreiben
Antwort von Lauras Lolli am 22.02.2014, 12:14 Uhr
Ich muss die EZ kündigen ( ja von Nr.1) um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Re: Hilfe - Brief an den AG schreiben
Antwort von Rosinchen78 am 22.02.2014, 13:35 Uhr
Hm. damit kenn ich mich nicht aus. Ich hab da nix gekündigt.
LG Rosinchen
stop stop natürlich geht elternzeit verloren! beispielbrief für euch
Antwort von mellomania am 22.02.2014, 14:15 Uhr
es ist nicht richtig, dass die elternzeit von kind zwei erst losteht wenn kind eins fertig ist! die elternzeit beginnt immer DIREKT nach dem mutterschutz. sie hat recht, sie MUSS die elternzeit von kind 1 kündigen und drum bitten, dass ihr der rest gutgeschrieben wird. das allerdings ist kulanz des AG. wenn er ja sagt, wie es bei mir war dann hat sie glück. wenn sie den AG aber wechselt dann, kann es sein, dass der gutgeschriebene rest weg ist beim neuen, das muss dann neu verhandelt werden.
sehr geehrte damen und herren,
mit beiliegender bescheinigung informiere ich Sie über meine erneute Schwangerschaft. Wie sie der Bescheinigung entnehmen können, beginnt mein Mutterschutz am xxxx. somit kündige ich die Elternzeit von kind 1 zum (einen tag von beginn mutterschutz 2). ich bitte höflich um gutschrift der Restelternzeit von (ausrechnen) tagen bis zum (wunsch bis wann du den rest nehmen willst, warhscheinlich wenn kind 1 in die schule kommt, so isses bei mir). Gleichzeitig beantrage ich Elternzeit für (anzahl jahre) (ich hab nur zwei beantragt und das dritte nehme ich, wenn kind 2 in die schule kommt). Den Rest (bsp 1 jahr) bitte ich gutzuschreiben bis zum Schuleintritt (datum ca). mfg bla bal
dann die bescheinigung vom doc dazu wo der beginn mutterschutz draufsteht.
wie gesagt, es is verhandlungssache ob der AG dir den rest gutschreibt oder nicht. ich hatte für kind 1 3 jahre und wurde wieder schwanger. den rest, 7 monate, kann ich jetzt nehmen wenn er in die schule kommt. für kind 2 hab ich gleich nur 2 jahre, un das letzte jahr wenn er in die schule kommt. problem bei mir wird sein dass ich den AG wechseln muss da ich in einer andren stadt arbeite un die kinder in unserer in den kiga gehen. das geht dann nicht wenn was is....viel glück
nicht kündigen
Antwort von Julie am 22.02.2014, 15:41 Uhr
sondern mitteilen, dass man aufgrund der erneuten Schwangerschaft die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig zum (Datum des letzten Tages vor Beginn der neuen Schutzfrist) beendet.