Geschrieben von claudia2406 am 02.10.2010, 14:11 Uhr |
kann man bestimmte nutzer abschreiben?
ich mein wie bei ner inventur?
hättet ihr da paar vorschläge, wo die leasingzeit eventuell auch abgelaufen ist?
ich bitte nicht, ich sorge für ein neues forumsmitglied, wenn auch erst in 20 jahren *g*.
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von Osterhase246 am 02.10.2010, 14:13 Uhr
da hier einige wirklich nur "geringwertig" sind, sollten sie spätestens nach einem jahr abgeschriebensein... ;-)))
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von AllisonCameron am 02.10.2010, 14:13 Uhr
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von claudia2406 am 02.10.2010, 14:13 Uhr
joah, der ist gut. geringer inventarwert :-)
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von Osterhase246 am 02.10.2010, 14:15 Uhr
splittet man diese in arme, beine, tursus, usw.... könnte man sie so verbuchen und wären damit SOFORT abgeschrieben....weiß nur nicht ob das jetzt zu pervers ist....;-)
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von claudia2406 am 02.10.2010, 14:19 Uhr
nein, das hat dann nur spargründe :-).
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von Osterhase246 am 02.10.2010, 14:21 Uhr
wir wollen ja auch zu einer hohen rückerstattung verhelfen, damit man dann wieder in neue wirtschaftsgüter investieren kann... nich wahr?
Re: kann man bestimmte nutzer abschreiben?
Antwort von claudia2406 am 02.10.2010, 14:28 Uhr
eben, wir denken eben wirtschaftlich :-)